linux-l: Diese Transformierung, eine vorl. Bilanz

Oliver Bandel oliver at first.in-berlin.de
Mi Okt 28 01:17:08 CET 1998


Hallo Carsten, hallo leute!


On Tue, 27 Oct 1998, Carsten Wartmann wrote:

> http://www.belug.org/~cw/patent.html
> 
> Carsten.
> 

Ich habe es mir mal durchgelesen.

Ein paar Anmerkungen zu dem Artikel:

  "Eine Nachfrage beim  ö. Patentamt  ergab, "die Patentanmeldung A             
   1074/98 wurde von Herrn Mag. Martin Reinhardt (Wien) am 22.6.98 unter        
   dem Titel ´Verfahren zur Transformation von Filmaufnahmen´ angemeldet"       
   und würde sich in Vorprüfung befinden. Weitere Daten, insbes. der            
   technische Inhalt würden bis zum Abschluß des Vorprüfungsverfahrens          
   der Geheimhaltung unterliegen."

Du schreibst, daß beim österreichische Patentamt eine VORprüfung
des Verfahrens durchgeführt wird.

Eine VORprüfung des Verfahrens bedeutet: Es ist noch garnichts
rechtlich geschützt, denn es wird erst geprüft, ob das Verfahren
rechtlich geschützt werden kann.

Somit kann die Firma tx-Transform sich auch nicht darauf Berufen, daß
es ein geschütztes Verfahren sei, denn ob dies eines Tages der Fall
sein wird, wird ja gerade erst geprüft.

Deswegen ist ein 
    "Solange die rechtliche Seite dieser Geschichte nicht 100% gekärt ist,
     werde ich das Script nicht weiter verbreiten."
eigentlich nicht nötig.

(Nach meinem Laien-Juristentum, sprich Common-Sense.)


Demnach haben auch die tx-Transformer etwas über die Stränge geschlagen.
 Offensichtlich wollen sie damit (indem sie das Verbreiten anderer Lösungen
für einen solchen Filmeffekt unterbinden wollen) versuchen, ihrem Verfahren
mehr Gewicht zu verleihen, indem sie es als etwas Neues darzustellen
versuchen, das gegenüber bisherigen Techniken als patentierungswürdig
angesehen werden kann.
 Angesichts der simplen technischen Realisierbarkeit und der Tatsache,
daß ähnliche Verfahren bereits in der Fotographie angewandt werden/wurden,
ist davon auszugehen, daß dieses Verfahren nicht patentierungswürdig ist.
Die Entscheidung hängt selbstverständlich vom zuständigen Patentamt ab.
Bei intensiver Recherche wird den Patentbeamten klar werden, daß dieses
Verfahren keinesfalls so genial ist, wie es sich die "Erfinder" gerne
wünschen. Es ist ganz nett, mehr nicht....
 Wer hat nicht schon mal mit seinem Bildverarbeitungsprogramm mehrere
Bilder einer Serie zusammengeschweißt.... und dies soll in Zukunft nur mit
Genehmigung eines Patentträgers möglich sein?!


Tschüß,
   Oliver




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