linux-l: Ups... (hat jemand Ahnung von Recht?)

Dr. Bernd Freistedt bernd at bcf.in-berlin.de
Di Okt 20 13:10:49 CEST 1998


Hallo Carsten und allen anderen Listenleser/-schreiber!

Wir (Claudia und ich) haben uns gerade halbtot gelacht! - 
Ehrlich!
So eine Mail gibt wieder ungeheuer Kraft!
Das schoenste waren die Zeilen:
> Was mich so richtig befriedigt ist die Tatsache, das ich mit 4 
> Zeilen Bash ein Verfahren wohl genau getroffen habe welches 4 
> Jahre Entwicklung gekostet hat.... ;-)
Ja, manches machen's in 4 Zeilen mit dem Kopf, andere in 4 
Jahren mit dem Hintern... :-))

Aber die Riesenfreude und die Lachtraenen (die immer noch 
nachsickern) duerften kaum Carstens Problem beheben.

Festgestellt wurde: 
> Experimente mit unserem Filmverfahren tx-transform
Hm, Experimente darf ich mit jedem noch so geschuetzten Produkt 
betreiben. Eine Original-Rolex darf ich versuchsweise als Hammer 
ausprobieren, solange ich diese dann nicht oeffentlich als 
"BF-Hammer" bezeichne.

> Das Prinzip von tx-transform ist gesetzlich geschützt
Ich wuerde hoeflich nach Art und Quelle des Schutzes fragen ... 
In dieser Weise ist es erst einmal nur eine Behauptung.
Leider weiss ich nicht, was tx-transform ist.

> und darf daher nicht von Ihnen nachprogrammiert
Hast Du denn etwas "nachprogrammiert" (bloeder Ausdruck)? 
> und unter gar keinen Umständen als Quellcode veröffentlicht 
> werden.
Mit allem, was _Dein_ geistiges Eigentum ist, kannst Du nach 
Belieben verfahren. Allerdings waere Quallcodehacking kein 
geistiges Eigentum.
Erklaere doch mal, was genau Du gemacht hast.
Hm, ... ich sehe zwischen einem Quellcode und einen Shellscript 
noch einen kleinen Unterschied.

Wenn dieser Satz nicht dabeistehen wuerde: 
> keinesfalls mehr weiterzuverbreiten. 
waere interessant, _was_ die 4 shell-Zeilen sind.
So aber ist es erst einmal eine Unterlassungsforderung.
Schade, jetzt werde ich wohl dumm sterben muessen ;-)

> Da ich im Moment weder Geld noch Kraft habe mich auf 
> Sperenzien mit einem Anwalt a la Gravenreuth
Ja, dort liegt immer der Hund begraben, wenn man mit seinem 
GPL-verseuchten Gemuet einfach keinen Bock hat, sich auf solche 
bloedsinnigen Streitereien einzulassen.
Letztenendes wuerde immer ein Gericht, entsprechend seiner - im 
Zweifelsfalls universalen - fachlichen Kompetenz, entscheiden, 
was Recht ist und was nicht.
Und das kostet Geld, viel Geld.

Das ganze Problem geht noch weiter: Entsteht hier nicht der 
Eindruck, dass eigenstaendiges Denken und kreative Intelligenz 
mit Hilfe formaler juristischer Betrachtungsweise schlankweg 
verboten wird?
Ich gestehe: ein ungemuetlicher Gedanke.

Ich hoffe aufgrund fehlender, weiterfuehrender Informationen 
nicht voellig danebenzuliegen.

Gruessli
Bernd




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