linux-l: Ups... (hat jemand Ahnung von Recht?)

Carsten Wartmann cw at mero.in-berlin.de
Di Okt 20 14:44:47 CEST 1998


Dr. Bernd Freistedt writes:
 > Hallo Carsten und allen anderen Listenleser/-schreiber!
 > 
 > Wir (Claudia und ich) haben uns gerade halbtot gelacht! - 
 > Ehrlich!
 > So eine Mail gibt wieder ungeheuer Kraft!
 > Das schoenste waren die Zeilen:
 > > Was mich so richtig befriedigt ist die Tatsache, das ich mit 4 
 > > Zeilen Bash ein Verfahren wohl genau getroffen habe welches 4 
 > > Jahre Entwicklung gekostet hat.... ;-)
 > Ja, manches machen's in 4 Zeilen mit dem Kopf, andere in 4 
 > Jahren mit dem Hintern... :-))

Naja, nachmachen ist immer einfach. Die geniale (?) Idee war es ein
verfahren aus den 70ern vom Foto auf das Bewegtbild zu
übertragen. Aber von der Idee zur Umsetzung sollte das dann nicht 4
Jahre dauern...

 > Festgestellt wurde: 
 > > Experimente mit unserem Filmverfahren tx-transform
 > Hm, Experimente darf ich mit jedem noch so geschuetzten Produkt 
 > betreiben. Eine Original-Rolex darf ich versuchsweise als Hammer 
 > ausprobieren, solange ich diese dann nicht oeffentlich als 
 > "BF-Hammer" bezeichne.

;-) 

 > > Das Prinzip von tx-transform ist gesetzlich geschützt
 > Ich wuerde hoeflich nach Art und Quelle des Schutzes fragen ... 
 > In dieser Weise ist es erst einmal nur eine Behauptung.
 > Leider weiss ich nicht, was tx-transform ist.

www.tx-transform.com

 > > und darf daher nicht von Ihnen nachprogrammiert
 > Hast Du denn etwas "nachprogrammiert" (bloeder Ausdruck)? 
 > > und unter gar keinen Umständen als Quellcode veröffentlicht 
 > > werden.
 > Mit allem, was _Dein_ geistiges Eigentum ist, kannst Du nach 
 > Belieben verfahren. Allerdings waere Quallcodehacking kein 
 > geistiges Eigentum.
 > Erklaere doch mal, was genau Du gemacht hast.
 > Hm, ... ich sehe zwischen einem Quellcode und einen Shellscript 
 > noch einen kleinen Unterschied.

Ich habe die Idee -- Zeit und Raumachse im Film vertauschen --- bei
einem Bericht im Fernsehen über den Prix Ars Electronica gesehen und
einfach mal mit einem Bash-Script und netpbm/ImageMagick
ausprobiert. Bis auf die Tatsache, das die Liste wieder einige Fragen
bezüglich Shellprogrammierung ertragen musste hat das auch recht
schnell funktioniert...

 > Wenn dieser Satz nicht dabeistehen wuerde: 
 > > keinesfalls mehr weiterzuverbreiten. 
 > waere interessant, _was_ die 4 shell-Zeilen sind.
 > So aber ist es erst einmal eine Unterlassungsforderung.
 > Schade, jetzt werde ich wohl dumm sterben muessen ;-)

Wenn Du die gequotete Mail genau angesehen hättest wärst Du schlauer,
der Herr Widrich war so frei die Adresse zu nennen ;-)

Du meinst also ich müsse auf so eine "Unterlassungsforderung" erst mal
reagieren?

 > > Da ich im Moment weder Geld noch Kraft habe mich auf 
 > > Sperenzien mit einem Anwalt a la Gravenreuth
 > Ja, dort liegt immer der Hund begraben, wenn man mit seinem 
 > GPL-verseuchten Gemuet einfach keinen Bock hat, sich auf solche 
 > bloedsinnigen Streitereien einzulassen.
 > Letztenendes wuerde immer ein Gericht, entsprechend seiner - im 
 > Zweifelsfalls universalen - fachlichen Kompetenz, entscheiden, 
 > was Recht ist und was nicht.
 > Und das kostet Geld, viel Geld.

Ich glaube ein Schreiben von jemanden wie Gravenreuth kostet schon
genug ohne das es vor Gericht geht...

 > Das ganze Problem geht noch weiter: Entsteht hier nicht der 
 > Eindruck, dass eigenstaendiges Denken und kreative Intelligenz 
 > mit Hilfe formaler juristischer Betrachtungsweise schlankweg 
 > verboten wird?
 > Ich gestehe: ein ungemuetlicher Gedanke.

Wie gesagt war ja "nachgemacht", ich versuche auch nicht Geld damit zu
machen.

 > Ich hoffe aufgrund fehlender, weiterfuehrender Informationen 
 > nicht voellig danebenzuliegen.

Bestimmt nicht, danke.

Carsten.



Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l