linux-l: Ups... (hat jemand Ahnung von Recht?)
Oliver Bandel
oliver at first.in-berlin.de
Di Okt 20 13:56:47 CEST 1998
Hi!
On Tue, 20 Oct 1998, Carsten Wartmann wrote:
> Hi,
>
> ich habe da wohl mal wieder in ein Wespennest gestochen...
Fein so. :-)
[...]
> Ist da was drann? Ich dachte immer Algorithmen könne man nicht
> schützen
Hmhh, evtl. unter bestimmten Umständen vielleicht schon?
Evtl. hat sich die Gesetzeslage geändert?
Vielleicht mal in de.soc.recht nachfragen.
> und ein "reverse engeneering" hab ich auch nicht gemacht,
Das soll, wie mir letztens zu Ohren (vielmehr zu Augen) kam, in
Deutschland (Europa?) sogar ausdrücklich erlaubt sein, wenn das
Verfahren zu Monopolstellungen führen kann.
Aber genaueres müßte ein Jurist eruieren.
> noch das Verfahren tx-transform genannt... Da ich im Moment weder Geld
> noch Kraft habe mich auf Sperenzien mit einem Anwalt a la Gravenreuth
> einzulassen werde ich die Teile wohl von BeLUG runternehmen.
Wenn das verfahren nicht rechtlich geschützt ist, dann können die Dir
garnichts. Evtl. wollen sie bloß verhindern, daß jemand durchschaut,
wie simpel es ist, das Verfahren anzuwenden (ich weiß allerdings
überhaupt nicht, was ein tx-Verfahren ist).
Vermutlich wollen die Dich bloß einschüchtern. Sollen sie doch nachweisen,
daß das Verfahren rechtlich geschützt ist. Du kannst ja vorläufig die
Sachen erst mal vom Server nehmen. Aber wenn die Dir nicht nachweisen
können, daß Du Patentrechte verletzt, können sie Dir garnichts.
Da Du das (Dein) Verfahren bereits veröffentlicht hast, kann man es
allerdings auch nicht mehr zum Patent anmelden. Schade, sonst hättest
Du es noch anmelden können.
(Man kann wohl keine Algorithmen, aber bestimmte Arbeitsverfahren
patentieren lassen. Mit etwas Glück und genügend Argumentation kann
man dann bestimmt auch einen bash-Vierzeiler patentieren lassen?!)
Aber vielleicht will die Firma es patentieren lassen und da kommt
dann eine Veröffentlichung ungelegen.
Ich denke, Du solltest auf jeden Fall mal zum Rechtsanwalt gehen.
Oder soll eine Firma mit einem proprietären Verfahren die Kohle
machen und den rest der Welt davon ausschließen (oder nur gegen hohe
Geldsummen Anteil daran haben lassen), wenn vier Zeilen
bash-code das Verfahren der Allgemeinheit quasi kostenlos zur
Verfügung stellen können?
>
> Was mich so richtig befriedigt ist die Tatsache, das ich mit 4 Zeilen
> Bash ein Verfahren wohl genau getroffen habe welches 4 Jahre
> Entwicklung gekostet hat.... ;-)
Haha, ist das geil! :-))
So hab' ich's gerne. :-)
Tschüß,
Oliver
Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l