linux-l: Ups... (hat jemand Ahnung von Recht?)

Carsten Wartmann cw at mero.in-berlin.de
Mi Okt 21 09:16:53 CEST 1998


Oliver Bandel writes:
 > Hallo!
 > 
 > On Tue, 20 Oct 1998, Carsten Wartmann wrote:
[···]
 > > Naja, nachmachen ist immer einfach. Die geniale (?) Idee war es ein
 > > verfahren aus den 70ern vom Foto auf das Bewegtbild zu
 > > übertragen. Aber von der Idee zur Umsetzung sollte das dann nicht 4
 > > Jahre dauern...
 > 
 > Foto->Bewegtbild?

Das Verfahren wurde IMHO von Foto auf das Bewegtbild übertragen. Stell
Dir vor Du bewegst eine Schlitzblende über einen stillstehenden Film,
wenn die Kamera dabei bewegt wird entsteht ein ähnlicher
Effekt... Schwer zu erklären...

 > > einem Bericht im Fernsehen über den Prix Ars Electronica gesehen und
 > > einfach mal mit einem Bash-Script und netpbm/ImageMagick
 > > ausprobiert. Bis auf die Tatsache, das die Liste wieder einige Fragen
 > > bezüglich Shellprogrammierung ertragen musste hat das auch recht
 > > schnell funktioniert...
 > 
 > Wenn das Verfahren so öffentlich bekannt ist, kann man annehmen, daß es
 > nicht, oder schon sehr lange rechtlich geschützt ist.
 > Ich nehme an, es ist nicht geschützt.

Wir werden sehen...

 > > Wenn Du die gequotete Mail genau angesehen hättest wärst Du schlauer,
 > > der Herr Widrich war so frei die Adresse zu nennen ;-)
 > 
 > Ach, muß ich wohl nochmal lesen... :-)

Um es noch mal zu sagen: Meine Versuche sind temporär weg!

 > [...]
 > > Ich glaube ein Schreiben von jemanden wie Gravenreuth kostet schon
 > > genug ohne das es vor Gericht geht...
 > 
 > Naja, die Schreiben kosten ja nicht Dein Geld.

So wie ich das in der c´t verstanden habe, kann man erst mal garnichts
machen bei so einer Abmahnung, wenn man nicht vor Gericht will...

Apropos c´t.... Die haben auch begeistert über tx-transform berichtet,
vielleicht sind die an meiner "Story" interessiert...

(c´t 20/98 S.53)

 > >  > Das ganze Problem geht noch weiter: Entsteht hier nicht der 
 > >  > Eindruck, dass eigenstaendiges Denken und kreative Intelligenz 
 > >  > mit Hilfe formaler juristischer Betrachtungsweise schlankweg 
 > >  > verboten wird?
 > >  > Ich gestehe: ein ungemuetlicher Gedanke.
 > > 
 > > Wie gesagt war ja "nachgemacht", ich versuche auch nicht Geld damit zu
 > > machen.
 > 
 > Nachgemacht? Scheint aber kein geschütztes Verfahren zu sein.

Wenn ich ein Bild nachmale und *nicht* mit dem Nahmen des Künstlers
unterzeichne ist das ja auch legal. Das Verfahren ist so einfach, das
man es, genügend Zeit vorausgesetzt, auch mit jeder beliebigen
Bildbearbeitung, solange sie denn nur copy&paste kann, nachmachen
kann...

Carsten.




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