linux-l: Die komische Transformierung da...

Hartwin Rohde rohde at ba-spd.verwalt-berlin.de
Fr Okt 23 18:01:38 CEST 1998


Hi,

> > Hinweise, Links etc. wie ich diese Patentanmeldung verifizieren kann
> > sind mir willkommen. Es kommt mir immer noch komisch vor das sowas
> > gehen soll... Komisch auch das nichts von Patent auf den Webseiten steht.
> Probier 'mal:
>         www.deutsches-patentamt.de
> und dann unter Recherchemoeglichkeiten, glaube ich.

So, hab ich gemacht, aber nicht unter Recherche, sondern unter "einstieg"
oder so. Da stehen dann so sachen wie:

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Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
     Nach dem Patentgesetz umfa&ßt der Stand der Technik alle Kenntnisse,
     die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung beim DPA schriftlich
     oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der
     Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Wichtig ist dabei auch,
     daß auch Vorveröffentlichungen des Erfinders bzw. des Anmelders selbst
     zum Stand der Technik gerechnet werden.
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Hmm, war da nicht mal die Rede von den siebzigern oder davor, wo das
gleiche Verfahren schon genutzt wurde?

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Für eine Patentierung reicht es allerdings nicht aus, daß
     eine Erfindung neu ist. Sie muß sich auch vom Stand der Technik in
     ausreichendem Maße abheben. Das Patentgesetz spricht davon, daß
     sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen muß. Gemeint ist
     damit, daß eine Erfindung dann nicht patentierbar ist, wenn ein auf
     dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann ohne weiteres auf
     die entsprechende Lösung kommen kann.
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Ist der Angemotzte Mensch etwa Fachmann? Sah eigentlich nicht so aus, als
ob er doll was mit Filmchen zu tun hat, wenn ja, dann isser sicher kein
Fachmann der Informatik (ich will echt keinem zu nahe treten, kann sein,
daß ich falsch liege), jedenfalls ist der Angemotzte ohne weiteres auf eine
Lösung gekommen, die er sicher auch ohne die Österreicher geschafft hätte,
vor allem, weil er es mit einfachsten Mitteln fertigbrachte.

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Nicht zu den technischen Erfindungen zählen nach dem Patentgesetz u.a.
     Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden,
     Spiele, betriebswirtschaftliche Regeln, die Wiedergabe von 
     Informationen. Nach dem Gesetzeswortlaut gelten auch "Programme für 
     arbeitungsanlagen" nicht als patentfähige Erfindungen. Dies betrifft
     allerdings nur Computerprogramme "als solche". Programmbezogene 
     Erfindungen dagegen sind patentfähig, wenn sie einen technischen
     Beitrag zum Stand der Technik leisten.
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Na da haben wirs doch, mathematische Methoden (Vertauschen der Raum und
Zeitachsen) sind nicht patentierbar, auch die Wiedergabe von Infos
(verzerrung von [bewegten]Bildern) ist nicht patentierbar. Ebensowenig ist
eine wissenschaftliche Theorie patentierbar.

Was die Ausnamen angeht sollte man sich auf der Seite des Patentamtes
erschlauen, ich wills nun hier nicht weiter zitieren, doch es bleibt dabei,
das was die Firma da patentieren will ist schlicht in Deutschland nicht
patentierbar.

Die Seite des Patentamtes, auf die ich mich die ganze Zeit beziehe:
http://www.deutsches-patentamt.de/einsteig/einst_7a.htm

Die Seite, die festlegt, ob etwas Programmbezogen ist:
http://www.deutsches-patentamt.de/verfahren/verf_12.htm

So, das wars dann zum Thema "Rechtsunsicherheit".


> Gruss
> Matthias

-- 
CU/2 sagt Hartwin.
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