linux-l: Die komische Transformierung da...
Hartwin Rohde
rohde at ba-spd.verwalt-berlin.de
Sa Okt 24 01:10:08 CEST 1998
Hi,
Axel Burkhardt wrote:
> > Nur wenn es sich mit dem deutschen Patentrecht deckt (glaub ich). Man sagt
> > zwar immer, daß Europäisches (Internationales) Recht Nationales Recht
> > bricht, doch daran hält sich so gut wie niemand.
> Ich will mich ja nicht weiter einmischen - aber das ist Unsinn. Die
Auf die (irgendeine) Reaktion hab ich gewartet,
DU HAST JURISTISCHES WISSEN!
OK, da Du Dich ja sozusagen aus freien Stücken dazu bereiterklährt hast
mitzudiskutieren, kannst Du uns sicher auch Hinweise zum Thema
österreichisches und europäisches Patentrecht in Hinblick auf die
Schützbarkeit von Verfahren, welche nicht direkt mit neuartigen physisch
greifbaren Maschinen zusammenhängen, geben.
Ach ja, ich werte das natürlich nicht als Rechtsberatung, nur so als
allgemeines Gerede in irgend so einer Mailingliste :), ich denke das sehen
die anderen auch so.
> Kompetenzverteilung zwischen EU und den Nationen ist ein komplexes Gelaende.
> Es kommt darauf an _was_ geregelt wird. Manche Sachen kann die EU
> unmittelbar regeln, viele EU Regelungen müssen erst explizit in nationales
> Recht umgesetzt werden, bevor sie Gueltigkeit erlangen koennen.
Hmm, wie ist das nun mit dem Patentrecht?
Erlangt Europäisches Patentrecht Gültigkeit im deutsche Raume, wenn es sich
auf zu schützende Güter bezieht, die nach deutschen Recht nicht schützbar
sind (z.B. Verfahren, die kein neuartiges zu steuerndes Gerät oder keine
neuartige Hardware voraussetzen)? Ist dieses Europäische Patentamt
vergleichbar mit dem interntionalen Dingsda, welches eigentlich nix weiter
macht als eine Erfindung in allen möglichen Ländern zu patentieren (WIPO
oder so), je nachdem ob das möglich ist oder nicht?
Fragen über Fragen, und "nur Du hast den Schlüssel".
> Burgi
--
CU/2 sagt Hartwin.
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