linux-l: ORBS und Konsorten (was: spam (arbeit): wer kann helfen)
Robin S. Socha
robin at socha.net
Mo Jul 10 21:54:25 CEST 2000
* Alexander Stielau <aleks at zedat.fu-berlin.de> writes:
> Am Fre, Jul 07, 2000 at 11:37:10 +0200 schrieb Angelika Meier:
>> btw: was kann ich dagegen unternehmen (ausser icht-antworten?)
> Deinen Mailadmin treten, entsprechende Filter (ORBS, RBL) aufzusetzen.
Mit sendmail? Naja. Ich habe das jetzt mit qmail gemacht. Easy. qmail
ist sowieso der Hauptgewinn des letzten Monats für mich. Grossartige
Sache, das...
> Das Problem in Eurem Umfeld wird sein, daß einige Eurer Kunden ihre
> Mailserver nicht so ganz im Griff haben werden, und selbst in der RBL
> gelistet sein werden. Wenn Euer Mailadmin dann die RBL als Filter
> einsetzt, kommen diese (legitimen) Mails eurer Kunden nicht mehr bei
> Euch an.
Und? Der Fehler liegt doch bei ihnen - dann sollen sie es auch
fixen. Das lässt sich gegenüber einem Kunden *immer* argumentieren:
"Wissen Sie eigentlich, was Ihnen blüht, wenn folgender Text bei Ihnen
aufschlägt, nur weil Ihr Admin nichts kann?
Da Ihre E-Mail an mich persoenlich adressiert ist, fordere ich Sie
hiermit gemaess Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:
a) Sie haben mir gegenueber unverzueglich offenzulegen, welche Daten
ausser Name und E-Mail-Adresse Sie ueber meine durch diesen
Namen/diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und
aus welchen Quellen diese Daten stammen.
§ 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
b) Sie haben den Verwendungszweck dieser Daten ebenfalls unverzueglich
mir gegenueber offenzulegen.
§ 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
c) Sie haben _saemtliche_ meine Person/meine E-Mail-Adresse
betreffenden Daten unverzueglich zu loeschen und mir diese
Loeschung zu bestaetigen.
§ 20 Abs. 2 Satz 1, § 28 Abs. 3, § 30 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
d) Ich untersage Ihnen jedwede zukuenftige Speicherung meine Person
bzw. meine E-Mail-Adresse betreffenden Daten ohne meine vorherige
ausdrueckliche schriftliche Genehmigung.
§ 14 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 BDSG
e) Ich untersage Ihnen die Uebermittlung dieser Daten an Dritte.
Fuer bereits an Dritte uebermittelte Daten fordere ich eine
unverzuegliche Sperrung.
§ 28 Abs. 3 BDSG
Ich setze Ihnen zur Erfuellung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. Nach Ablauf dieser
Frist werde ich den Vorfall unserer Rechtsabteilung uebergeben, um
gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen Sie zu eroeffnen."
Zu finden in gnus-junk.el - und funktioniert prima... ein Admin von
t-online fragte binnen 5 Minuten nach, ob er die Logs sichern soll ;-)
--
Robin S. Socha <http://socha.net/>
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