linux-l: LGPL Einschränkungen
Michael Wiedmann
michael.wiedmann at detewe.de
Fr Jul 14 12:43:37 CEST 2000
Matthias Kranz schrieb:
> > - Punkt 5: Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
>
> Bei diesem Punkt sehe ich keinen Widerspruch, es sei denn, man moechte
> die Gruppe der Rassisten schuetzen ...
Es geht glaube ich bei dem Punkt um die Frage, ob die Lizenz die Nutzung
der Software einer bestimmten Gruppe von Personen untersagt - und das
ist ja durch die genannte Einschränkung der Fall.
> > - Punkt 6: Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen
>
> Diesen Widerspruch sehe ich auch. Aber grundsaetzlich sehe ich hier nur
> Verstoesse gegen den Debian Gesellschaftsvertrag, nicht gegen die
> GPL/LGPL.
Klar,
die angeführten Punkte aus dem Debian Gesellschaftsvertrag waren nur
als Denkanstösse gedacht.
Debian hat selbst in einigen Fällen Erweiterungen zur GPL vorgeschlagen
(ich kenne mindestens einen Fall bei dem es um QT 1.X ging).
Allerdings waren diese Erweiterungen dann konform zum
Gesellschaftsvertrag.
Michael
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