linux-l: Belug = Gesellschaft bürgerl. Rechts

Marcus Pryzibilla plitt-pryzibilla at t-online.de
Do Jun 14 09:29:44 CEST 2001


Hallo Linuxer, 
etwas verspätet kommt hier eine rechtliche Bewertung des BELUG 
Zusammenschlusses. 

- - - Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern stellt eine 
Meinungsäußerung in rechtlicher Hinsicht dar, für die keine Gewähr übernommen 
wird. Insb. erhebt sie keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, 
sie stellt auch keine Rechtsberatung für die BELUG dar ---

Dieser Einschub ist nach dem Rechtsberatungsgesetz leider notwendig, aber nun 
zur Sache: 

Meiner Einschätzung nach ist die Belug eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts 
nach §  705 BGB, der folgenden Inhalt hat: 

„Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter 
gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den 
Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge 
zu leisten.“ 

Eine genauere Bestimmung dieser Norm ergibt dabei folgendes: 

Jeder erlaubte dauernde oder vorübergehende auch ideelle Zweck kann 
Gegenstand einer Gesellschaft sein. Gemeinsam heißt, dass jeder 
Gesellschafter die Förderung des Zweckes von dem anderen beanspruchen kann, 
was durch das Zusammenwirken aller Gesellschafter, regelmäßig durch Beitritt 
erreicht wird.  

Erlaubt ist die Arbeit des Belug zweifelsohne, der Rest ergibt sich aus der 
Homepage der Belug - wir über uns - : 

Die Dauerhaftigkeit ergibt sich aus folgender Formulierung:

Die Be.L.U.G. entstand im Jahr 1995 aus einigen Veranstaltungen an der 
Humboldt-Universität zum Thema Linux.

Der ideelle Zweck ist nach den nun folgenden Passagen die Förderung von Linux 
im Allgemeinen und die Erarbeitung konkreter Projekte: 
 
Die zuerst aus Studenten bestehende Gruppe arbeitet gemeinsam an einigen 
Projekten; u.a. entstand daraus das Buch "Linux Kernelprogrammierung". 

Nach einiger Zeit entschlossen sich die Teilnehmer, in den lokalen Berliner 
Newsgroups diese Treffen anzukündigen und auch mit anderen 
Linux-Interessierten in Kontakt zu treten. 

Gute alte Tradition ist es auch heute noch, für jeden dieser Abende einen 
Vortrag zu organisieren und in der anschließenden Diskussion offene Fragen 
rund um Linux zu klären. 

Zu den alle 2 Wochen stattfindenden Vorträgen konnten wir schon viele 
prominente Gäste aus der Linux-Welt begrüßen, so auch Linus Torvalds, Alan 
Cox, Theodore T'so, Sebastian Hetze, Erik Troan und andere. 

Neben den regelmäßigen Veranstaltungen arbeiteten Mitglieder der Be.L.U.G. 
auch an der Organisation und Durchführung der internationalen Linux-Kongresse 
in Berlin mit. 

Weiterhin organisierten wir bereits einige auf reges Interesse gestoßene 
Linux Infotage, auf denen Installationen gezeigt und Weiterbildungthemen fuer 
Einsteiger behandelt wurden. Diese Tradition wollen wir beibehalten. 

Mit dem Umzug der Informatiker nach Adlershof war auch für uns ein Umzug 
angesagt. Wir treffen uns nun in den Räumen des Individual Network Berlin 
e.V., einem lokalen Internetanbieter für Privatpersonen. 

Das Zusammenwirken ist im letzten Absatz beschrieben: 

Wir bieten keine Mitgliedschaft an, weil wir kein Verein sind. Jeder der sich 
für Linux interressiert, kann zu den Treffen kommen, Vorträge hören oder 
halten, sich an den Projekten beteiligen oder in unserer Mailingliste 
mitdiskutieren. 
Wer Spaß oder Interesse an Linux hat, besucht uns einfach auf einem unserer 
Treffen. Die Vorträge sind natürlich GPL-mäßig kostenlos :-)


Der Abschluss des Gesellschaftsvertrag ist durch den letzten Absatz belegt: 
Jeder kann mitmachen, d.h. die Gesellschaft ist für jeden offen. Wer 
mitmacht, erklärt sich mit den Regeln der Belug einverstanden und tritt damit 
der Gesellschaft bei (konkludente Abgabe einer Willenserklärung), da die 
Aufnahmeerklärung durch die anderen Gesellschafter, sprich den bereits 
vorhandenen Gesellschaftern der Belug, im letzten Absatz bereits gegeben ist. 

Die im Vertrag bestimmte Weise heißt bei der Belug im Wesentlichen 
Arbeitsleistung und Sacheinlagen erbringen: Vorträge halten, Ideen 
einbringen, Installationsparties, für die private Personen, die die 
Distributionen installieren ihre eigenen Rechner zur Verfügung stellen, wenn 
auch nur kurzfristig. 

Der persönliche Einsatz ist auch als Beitrag zu benennen, denn es reicht 
hierfür auch die Erbringung einer Dienstleistung aus. 

Die Verpflichtung ist eine Art Selbstbindung, denn wer nicht mitmacht tritt 
quasi sofort wieder aus der GbR aus; als Sanktion reicht es wohl aus, dass 
derjenige, der nicht mitmacht oder gar stört von den anderen 
„rausgeschmissen“ wird, was als Kündigung des Vertrages mit dieser Person 
bewertet werden kann. 

Was hat das nun für Folgen? 

Zum einen denke ich an die zur Verfügung gestellten Computer, die einen 
echten Vermögenswert der Gesellschaft darstellen und somit der Gesellschaft 
auch eine wirtschaftliche Komponente  zufügen. Diese stehen der „Gesamthand 
der Gesellschaft“ zur Verfügung (§ 719 BGB), d.h. nur alle Gesellschafter 
zusammen können über diese verfügen. Wer nun alles Gesellschafter der Belug 
ist, dürfte im Einzelfall eine schwierige Frage sein, wahrscheinlich ist auf 
den Entscheidungszeitpunkt abzustellen, in dem festgestellt wird, wer sich 
zur Zeit an Belug beteiligt. 
Zum anderen die Vertretung der GbR nach § 709, 710, 714 BGB: Hier ist wohl 
davon auszugehen, dass sich diese ständig ändert, je nach persönlichen 
Einsatz in den einzelnen Projekten bzw. Veranstaltungen. 

Ich hoffe, ich habe Euch damit ein wenig geholfen und diese Bemerkungen 
werden nie gebraucht werden, da dies eigentlich nur bei Rechtsstreitigkeiten 
der Fall ist.

Ich freue mich besonders, wenn ich geholfen habe, da ich selten für die 
technischen Fragen eine Hilfe sein kann, da meine berufliche Ausrichtung doch 
eine andere ist. 

Viele Grüße
Marcus Pryzibilla
Rechtsreferendar ;-)



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