linux-l: Belug = Gesellschaft bürgerl. Rechts

Matthias Kranz mskranz at acm.org
Do Jun 14 22:29:55 CEST 2001


On Thu, Jun 14, 2001 at 10:42:46PM +0200, Philipp Grau wrote:
> Hallo Marcus, hallo die anderen,
> 
> On Thu, Jun 14, 2001 at 09:29:44AM +0200, Marcus Pryzibilla wrote:
> > [...]
> 
> Leider bin ich nicht in der Lage zu verstehen was Marcus schreibt.
> Kann mir das mal jemand in eine Sprache uebersetzen die fuer
> nicht-Juristen und andere Randgruppen verstaendlich ist. Und mir
> insbesondere sagen, was ds fuer Folgen fuer die BeLUG GBR hat? Gibt es
> einen Geshaeftsfuehrer brauchen wir einen Vorstand, und ueberhaupt was
> soll das.

Hm, keine Ahnung. Ist jetzt mal ein Schuss ins Blaue. Die BeLUG ist laut
BGB so etwas wie eine Gesellschaft. Offensichtlich muss eine solche
Gesellschaft sich nicht explizit einen Vertrag oder eine Gruendung
geben, um eine Gesellschaft zu werden. Statt dessen genuegt ein
Auftreten nach aussen hin, wie die BeLUG es tut. Marcus hat ja die
Erklaerungen auf der Webseite der BeLUG fuer seine Schlussfolgerungen
herangezogen. So richtig offiziell macht man sich wohl nur dem Finanzamt
als GbR bekannt. Interessant scheint mir BGB §54: "[Nichtrechtsfähige
Verein] Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften
über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäfte, das im Namen
eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet
der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als
Gesamtschuldner." Offensichtlich reicht es aus, einfach nur aktiv an der
BeLUG teilzunehmen, um als Gesellschafter im Sinne des BGB zu gelten. Es
scheint mir zwar alles etwas an den Haaren herbeigezogen, aber darauf
kommt es ja schlussendlich nie an.

Meine Konsequenz ist, dass ich mir bei den derzeitigen
BeLUG-Verhaeltnissen ernsthaft Gedanken mache, mich oeffentlich von eben
dieser zu distanzieren.

Gruss,
Matthias
-- 
Matthias Kranz                                     mskranz at acm.org
                   http://www.belug.org/~kranz
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