linux-l: Belug = Gesellschaft bürgerl. Rechts

Hannes Lau hannes.lau at debitel.net
Fr Jun 15 09:43:43 CEST 2001


Am Donnerstag dem 14. Jun 2001 um 22:29 +0200 Uhr, meinte Matthias Kranz:

Hallo,

> > Und mir
> > insbesondere sagen, was ds fuer Folgen fuer die BeLUG GBR hat? Gibt es
> > einen Geshaeftsfuehrer brauchen wir einen Vorstand, und ueberhaupt was
> > soll das.

> Offensichtlich muss eine solche Gesellschaft sich nicht explizit einen 
> Vertrag oder eine Gruendung geben, um eine Gesellschaft zu werden.

Korrekt.

> Statt dessen genuegt ein Auftreten nach aussen hin, wie die BeLUG es tut.

Korrekt erkannt.

> So richtig offiziell macht man sich wohl nur dem Finanzamt als GbR bekannt.

Nein, wie schon oben genannt. Es reicht das Handeln unter einem
bestimmten Sinn/Zweck zur Erreichung eines bestimmten Ziels, was
Aussenstehenden an/mit einem Namen einer/s (z.B.) Gesellschaft/Vereins 
verbinden koenn(t)en. Daraus koenn(t)en durch dritte rechtliche z.B. 
Haftungsfragen abgeleitet werden.
Das Finanzamt kommt IMHO da erst in zweiter Reihe, oder fragst Du
jeden mit dem Du verkehrst, ob er den einen Steuernummer beim
Finanzamt hat? Im uebrigen gibt es dazu ganz klare Regeln, wann sich
z.B. ein Verein beim Finanzamt zwecks Steuern und dem Gedoens zu
melden hat. Aber das wissen die betroffenen im allgemeinen auch.

> über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäfte, das im Namen
> eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet
> der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als
> Gesamtschuldner." Offensichtlich reicht es aus, einfach nur aktiv an der
> BeLUG teilzunehmen, um als Gesellschafter im Sinne des BGB zu gelten.

S.o. so koennte es im extremen Fall ausgelegt werden.

> Meine Konsequenz ist, dass ich mir bei den derzeitigen
> BeLUG-Verhaeltnissen ernsthaft Gedanken mache, mich oeffentlich von eben
> dieser zu distanzieren.

Ich habe nun den Ausgangspunkt dieser Diskussion nicht vollstaendig
verfolgt, aber offentsichtlich muss man im Kreise dieser BeLUG in
diesen Fragen mal eine einvernehmliche Regelung anstreben bzw. es sollte
im Auftreten nach aussen eine unmissverstaendliche Erklaerung her,
was denn nun die BeLUG ist/will/soll/tut. Nach dem gelesenen scheint 
das jetzige sehr "wischiwaschie" zu sein, Probleme inbegriffen und 
vorprogrammiert. Das deutet allein schon diese Diskussion an.
 
CU H.Lau
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