linux-l: Belug = Gesellschaft bürgerl. Rechts

Steffen Dettmer steffen at dett.de
Fr Jun 15 11:29:02 CEST 2001


* Hannes Lau wrote on Fri, Jun 15, 2001 at 09:43 +0200:
> > Offensichtlich muss eine solche Gesellschaft sich nicht explizit einen 
> > Vertrag oder eine Gruendung geben, um eine Gesellschaft zu werden.
> 
> Korrekt.

Mal ne Frage am Rande, wenn wir schon beim Thema sind ;)
Ist nicht folgendes schon ein Vertrag:
- "Ich habe den Willen, mich für die BeLUG zu engagieren.(...)"
- "Wir sind damit einverstanden."
Gibt doch mündliche Verträge?

> > über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäfte,
> > das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber
> > vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln
> > mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner." Offensichtlich
> > reicht es aus, einfach nur aktiv an der BeLUG teilzunehmen,
> > um als Gesellschafter im Sinne des BGB zu gelten.
> 
> S.o. so koennte es im extremen Fall ausgelegt werden.

Wenn also einer einen Computer für die BeLUG kauft, handelt er
also sozusagen eigenverantwortlich, d.h. wenn er die Rechnung
nicht bezahlt, hat die BeLUG nichts damit zu tun. Andererseits
wird der Computer Teil der BeLUG, und der Käufer hat damit einen
um z.B. 1000 DM höheren Anteil am Eigentum der BeLUG? Oder war
das jetzt falsch?

oki,

Steffen

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