Re: linux-l: Belug = Gesellschaft bürgerl. Recht

Ralf.Baerwaldt at gmx.de Ralf.Baerwaldt at gmx.de
Mo Jun 18 09:06:15 CEST 2001


Hallo !

In meinen Augen trifft die Bewertung  von Marcus ziemlich
genau die Verhaeltnisse, wobei noch eine Abgrenzung der
GBR zum Nicht-Eingetragenen-Verein fehlt. Aber ich glaube
letzterer benoetigt mindestens sowas wie einen Vorstand.

Rechtliche Konsequenzen, nun Marcus wird hier sicherlich
besser "beraten" -aehm, seine Meinung aeussern koennen-
als ich; nur ein Beispiel, was ich mir vorstelle:
Jemand mietet einen Raum in einer
Gaststaette fuer die BeLuG. Wenn ein Gast seine
Zeche nicht zahlt, so kann der Wirt an die Gemeinschaft
BeLuG -also alle zufaellig anwesenden "Mitglieder"-
herantreten und fuer die Bezahlung haftbar machen.
Diese Haftung fuer die BeLuG-Mitglieder kommt nur
dadurch zustande, weil die BeLuG den Raum gemietet
hat. Bei einem "losen" zusammentreffen von ein paar
Menschen haftet jeder fuer seine Zeche allein.

Ich bin schon lange dafuer, dass sich die BeLuG den
Zusatz "e.V." gibt. Das waere dann jedenfalls eine
rechtlich sichere Rechtsform in der der einzelne
im allgemeinen nicht haftet. In meinen Augen waere
auch die Aussenwirkung als eV besser als dieser lose
Zusammenschluss.
Leider waren in der Vergangenheit die Threads zu
diesem Thema immer mit dem Ergebniss: "Nein, wir
wollen keine sichere Rechtsform"

Gruss Ralf

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