linux-l: Belug = Gesellschaft bürgerl. Recht

Matthias Kranz mskranz at acm.org
Mo Jun 18 12:22:45 CEST 2001


On Mon, Jun 18, 2001 at 09:06:15AM +0200, Ralf.Baerwaldt at gmx.de wrote:
> Ich bin schon lange dafuer, dass sich die BeLuG den Zusatz "e.V."
> gibt. Das waere dann jedenfalls eine rechtlich sichere Rechtsform in
> der der einzelne im allgemeinen nicht haftet. In meinen Augen waere
> auch die Aussenwirkung als eV besser als dieser lose Zusammenschluss.
>
> Leider waren in der Vergangenheit die Threads zu diesem Thema immer
> mit dem Ergebniss: "Nein, wir wollen keine sichere Rechtsform"

Bullshit. Wir - und damit meine ich die ehemals aktiven Mitglieder der
BeLUG Sebastian Hetze, Harald Boehme, Michael Wiedmann, Phillip Grau,
Frank Ronneburg, Sebastian Krueger (*) und meine Wenigkeit haben bereits
zwei Mal den Versuch unternommen, einen Verein beim Amtsgericht
Charlottenburg in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Beim ersten
Mal wurde dieser Antrag wegen Verstaendnisproblemen bzw. Ungenauigkeiten
in der Minimalsatzung abgelehnt. Beim zweiten Versuch im Herbst letzten
Jahres haben wir uns eine Satzung gegeben, die sich fast 1:1 mit
Satzungen anderer als Verein eingetragener LUGs in Deutschland deckte,
eingereicht. Das Amtsgericht hat daraufhin ein Gutachten der Industrie-
und Handelskammer Berlin eingeholt, die in diesem feststellte, dass der
beabsichtigte Taetigkeits- und Wirkungskreis der BeLUG dem eines
Vereins mit wirtschaftlichen Interessen gleichzustellen sei, da es nur
einem solchen moeglichen sein koenne, mit Kursen und
Informationsveranstaltungen im vorgestellten Umfang aufzutreten. Das wir
das bereits seit Jahren unentgeltlich und erfolgreich tun, wollte man
nicht zur Kenntnis nehmen. Ich persoenlich habe dann Einspruch gegen
diese Entscheidung eingelegt, die mit der Begruendung abgeschmettert
wurde, ich sei nur ein Gruendungsmitglied eines sich in Gruendung
befindlichen Vereins und nur Vorstandsmitglieder seien dazu berechtigt.
Damit war dann auch die Einspruchsfrist von zwei Wochen laengst
abgelaufen und mir wurde ein weiteres Vorgehen in dieser Sache bei
Androhung einer Klage mit Streitwert 5.000,- DM untersagt. Das ganze war
Ende Januar, Anfang Februar diesen Jahres.

Uebrigens kam heute nochmal Post vom Amtsgericht. Die Gebuehren fuer die
Bearbeitung meines Einspruchs belaufen sich auf 22,50 DM und sind binnen
7 Tagen zu zahlen.

Die wirklichen aktiven BeLUGer vergangener Tage haben sich immer dagegen
gewehrt, einen Verein zu gruenden, um der sprichtwoertlichen
Vereinsmeierei und den damit verbundenen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Als erkannt wurde, dass nur eine solche Rechtsform eine vernuenftige
Basis fuer die Entfaltung weiterer Aktivitaeten und Durchfuehrung von
Veranstaltungen groesseren Ausmasses bietet, haben wir es auf Grundlage
einer minimalen Satzung und Buerokratie versucht.

Ich hoffe, die Dinge einigermassen sachlich und korrekt geschildert zu
haben.

Gruss,
Matthias
-- 
Matthias Kranz                                     mskranz at acm.org
                   http://www.belug.org/~kranz
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