Re: linux-l: Belug = Gesellschaft bürgerl. Recht

Ralf.Baerwaldt at gmx.de Ralf.Baerwaldt at gmx.de
Mo Jun 18 17:23:13 CEST 2001


> Die wirklichen aktiven BeLUGer vergangener Tage haben sich immer dagegen
> gewehrt, einen Verein zu gruenden, um der sprichtwoertlichen
> Vereinsmeierei und den damit verbundenen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Genau, dass war mein letzter Stand. Das ein eV wirklich
gegruendet werden sollte, wusste ich nicht. War das ueber
die Liste abgestimmt ?

> Als erkannt wurde, dass nur eine solche Rechtsform eine vernuenftige
> Basis fuer die Entfaltung weiterer Aktivitaeten und Durchfuehrung von
> Veranstaltungen groesseren Ausmasses bietet, haben wir es auf Grundlage
> einer minimalen Satzung und Buerokratie versucht.

Und was spricht dagegen, es noch einmal zu versuchen ?
Schliesslich weiss man nun, was das Amtsgericht vermutlich
will. Moeglicherweise ist ein Rechtsbeistand notwendig, um
nicht in ein paar juristische Fettnaepfchen zu stapfen.

Und selbst wenn man aus der BeLUG erstmal keinen "e.V."
macht, so koennte man vorerst einen nicht-eingetragenen-Verein
gruenden. Ich koennte mir auch vorstellen, dass es einfacher
ist einen n-e-V in einen eV zu ueberfuehren, statt gleich
mit einem eV anzufangen.

Gruss Ralf

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