[linux-l] OT: Netwerk einrichten

Steffen Dettmer steffen at dett.de
Do Dez 9 08:19:21 CET 2004


* Axel Weiß wrote on Sat, Dec 04, 2004 at 01:12 +0100:
> > Aber selbst das ist rechtlich OK, wenn man nicht gerade das
> > ganze Haus mit fuenf Mietparteien darueber versorgt.

Weiss nicht, wie das rechtlich aussieht, ich glaub, es steht oft
in den AGB, dass man nur einen Rechner dran haben darf... Was
juristisch wohl eh schwierig ist, weil man ja nicht weiss, ab
wann z.B. ein TDSL-Router als Rechner zählt etc.

> Oh, wo ist da die Grenze? Darf ich ein Kabel zum Nachbarn
> betreiben oder ist das schon strafbar? Zu zwei Nachbarn? (Damit
> kann ich schon den ganzen Kiez vernetzen;) Und wenn ich das
> WLAN meines Nachbarn mitbenutze, (mit seinem Einverständnis,
> natürlich;) ist das denn illegal?

Das kann gut sein; wenn Du Netzwerkdienste anbietest, könnten gut
andere Regeln gelten - ich weiss nicht, ob das an Gebühren
gebunden ist, oder nicht. Kostenteilung in WGs und so ist meines
Wissens nach jedenfalls i.d.R. nicht rechtens, wenn man's genau
nimmt.

Könnte mir ebenfalls gut vorstellen, dass Du damit bereits als
"Service Provider" zählst und bestimmte Gesetze
(Fernmeldegesetz?) gelten. Würde das ergo nicht unbedingt so an
die grosse Glocke hängen, man weiss ja nie...

Den ISPs gefällt das sicherlich in keinem Fall, je nach AGB ist
das mindestens eine Vertragsverletzung. Könnte sein, dass man
Dir dann die Gebühren berechnet, die entstanden wären, hätte
jeder dieser Leute einen Anschluss gekauft - und das als
Schadensersatz einfordern möchte. Falls man Dir das nachweisen
kann etc. 

Aber alles geraten.

oki,

Steffen



Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l