[linux-l] [OT] Fotos nicht veröffentlichen

Ralph Angenendt ra at br-online.de
So Mai 8 21:21:39 CEST 2005


Alexander Bluem wrote:
> On Fri, 6 May 2005 15:46:57 +0200
> Soweit ich mich darüber einst mal informiert habe, hat Pascal nicht
> einmal ein Recht darauf. Denn es handelt sich hier nicht um IHN, sondern
> um eine Gemeinschaft, also steht nicht Pascal im Zentrum der Aufmerk-
> samkeit und hat folglich auch keine Ansprüche.
> Ansonsten würde ich mich über einen Hinweis, dass das nicht so ist
> (mit Linkangabe zu einer Seriösen Quelle - also keine Foren) freuen...

 6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

 Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen,
 Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung
 veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch
 Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch
 eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine
 Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern
 gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen
 nicht unter die Abbildungsfreiheit.

 <http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html>

Gruß,

Ralph
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