AW: [linux-l] Re: laptop passwort

Robert C. Helling R.Helling at damtp.cam.ac.uk
Mi Okt 12 17:48:18 CEST 2005


On Wed, 12 Oct 2005, Lothar Gregor wrote:

> oder um erkennen zu können ob eine Schraube herausgedreht wurde. (z.B. zum
> Sichern der Garantie. Farbe ab, Garantie futsch)

Wenn ich das recht in Erinnerung habe, ist das ein Bluff. Du als 
Verbraucher hast, wenn mich meine Erinnerung an ein entprechendes Urteil 
nicht truegt, das Recht, Dir ueber den Schadenszustand einen Ueberblick zu 
verschaffen und dazu gehoert auch das Oeffnen des Gehaeuses. Natuerlich 
sollte das fachmaennisch erfolgen, Du solltest also nicht versuchen mit 
dem Buechsenoeffner eine Festplatte aufzumachen. Aber alleine der Umstand, 
dass Du Siegel gebrochen hast, um mal reinzuschauen, laesst die 
Gewaehrleistung (und von der reden wir doch wohl) nicht erloeschen. Die 
andere Seite muss Dir nachweisen, dass das Oeffnen des Gehaeuses schuld am 
Schaden war.

Robert

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Robert C. Helling     School of Science and Engineering
                       International University Bremen
print "Just another   Phone: +49 421-200 3574
     stupid .sig\n";   http://www.atdotde.de


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