AW: [linux-l] Re: laptop passwort
Robert C. Helling
R.Helling at damtp.cam.ac.uk
Mi Okt 12 17:48:18 CEST 2005
On Wed, 12 Oct 2005, Lothar Gregor wrote:
> oder um erkennen zu können ob eine Schraube herausgedreht wurde. (z.B. zum
> Sichern der Garantie. Farbe ab, Garantie futsch)
Wenn ich das recht in Erinnerung habe, ist das ein Bluff. Du als
Verbraucher hast, wenn mich meine Erinnerung an ein entprechendes Urteil
nicht truegt, das Recht, Dir ueber den Schadenszustand einen Ueberblick zu
verschaffen und dazu gehoert auch das Oeffnen des Gehaeuses. Natuerlich
sollte das fachmaennisch erfolgen, Du solltest also nicht versuchen mit
dem Buechsenoeffner eine Festplatte aufzumachen. Aber alleine der Umstand,
dass Du Siegel gebrochen hast, um mal reinzuschauen, laesst die
Gewaehrleistung (und von der reden wir doch wohl) nicht erloeschen. Die
andere Seite muss Dir nachweisen, dass das Oeffnen des Gehaeuses schuld am
Schaden war.
Robert
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Robert C. Helling School of Science and Engineering
International University Bremen
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stupid .sig\n"; http://www.atdotde.de
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