[linux-l] Re: (15% OT) ...schon abGEZockt?

Frank Schubert frank at schubert.in-berlin.de
Mi Feb 8 05:14:18 CET 2006


Zitat von Boris Kirkorowicz <boris-ml_exp20030531 at kirk.de>:

> Hallo,
>
> Am 02/07/2006 12:05 PM schrieb Franz Timmer:
>> Es sind immer die gleichen Leute, die es nicht kappieren, dass dies eine
>> linux-liste (im weitesten Sinne) ist.
>> Mein Vorschlag an die 'Off-topic Leute': Macht eine eigene Liste auf, wo
>> Ihr unter Euch seid. Off-topic Themen sind für 95% der Abonnenten
>> uninteressant.
>
> ich finde nicht, dass das so schrecklich OffTopic sein soll. Schließlich
> betrifft es die Berliner Linux User Group, wie zu Anfang des Threads
> bemerkt wurde. So habe ich mal bei der GEZ nachgeschaut und keinen
> Hinweis darauf gefunden, dass etwa gemeinnützige Vereine befreibar
> wären. Im Gegenteil fand ich eher verwirrendes: dort wird behauptet,
> dass in einem Betrieb, dem die Räume der BeLUG wohl am nähsten kommen,
> nur ein einziges mal die Zahlungspflicht entstünde. Die Erfahrung meines
> Schwiegervaters ist eine andre, wenngleich auch etliche Jahre her: ihm
> wurden weit auseinander platzierte Stereo-Boxen als eigenständige
> Radiogeräte angerechnet, was eine heftige Nachzahlung zur Folge hatte.
>
> Wir könnten also die Liste durchaus nutzen, um auch solche
> -möglicherweise teuren- administrativen Dinge der BeLUG zu erörtern.
> Ich jedenfalls würde mich daran nicht stören.
>
                               ***

http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html

(7) Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird auf Antrag für
Rundfunkempfangsgeräte gewährt, die in folgenden Betrieben oder Einrichtungen
für den jeweils betreuten Personenkreis ohne besonderes Entgelt bereitgehalten
werden:

1. In Krankenhäusern, Krankenanstalten, Heilstätten sowie in Erholungsheimen
für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, in Gutachterstationen, die
stationäre Beobachtungen durchführen, in Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation sowie in Müttergenesungsheimen;

2. in Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere in Heimen, in
Ausbildungsstätten und in Werkstätten für behinderte Menschen;

3. in Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und 
Jugendhilfegesetzes
(Achtes Buch des Sozialhilfegesetzbuches);

4. in Einrichtungen für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und in
Durchwandererheimen.

                                ***

Der 3. Punkt trifft in den meisten Fällen tatsächlich für den Laden in der
Lehrter Str. 53 zu.

Es handelt sich dabei nicht in erster Linie um ein Jugendzentrum in der
üblichen Art, wird aber aufgrund des Spielraumes den die GEZ in dem Fall hat
meistens als solches eingestuft.

Das ist so (und nicht nur in Berlin) die gängige Praxis.

Der einzigste Haken dabei ist, das die Betroffenen Vereine von sich aus im
voraus damit kommen und nicht erst dann wenn der/die damit beauftragte
Sachbearbeiter vor der Tür steht.

Der muß dann aber auch regelmäßig aufs neue gestellt werden.

Und um nochmal auf den Begriff Off-topic zu kommen.

Ich glaube zwar nach wie vor, das dieses Thema mit Linux an sich nichts zu
hat und darum auch gerne auf anderen Listen ausdiskutiert werden sollte.

Bin aber gerne heute abend bereit, mit allen die daran interesse haben
eine Veranstaltung vorzubereiten wo genau dieses Thema behandelt wird.

Gerne nehme ich dann auch Anregungen dazu über die neue Liste dann auf
um dann natürlich auch hier, dann dafür entsprechend Werbung zu machen.

Ich glaube, das dies der bessere Weg ist.

Und wenn ich mir mal rückwirkend anschaue, was mal bei einem anlichem Thema
(Softwarepatente) dabei herausgekommen ist.

Dürfte ich damit richtig liegen. ;-)

Gruß

fs




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