[linux-l] Re: (75% OT) ...schon abGEZockt?
Peter Ross
Peter.Ross at alumni.tu-berlin.de
Fr Feb 10 10:56:36 CET 2006
On Fri, 10 Feb 2006, Boris Kirkorowicz wrote:
> Hallo,
>
> Am 02/10/2006 04:27 AM schrieb Peter Ross:
>> Wie gesagt, unter dem Gesichtspunkt ist eine Steuer vernuenftiger - sie
>> wird abhaengig vom Einkommen erhoben.
>
> das darf es aus gutem Grund nicht geben, denn es würde bedeuten, dass
> die Sender dem Staat unterstellt werden. Ähnlich wie die Gewaltenteilung
> hat es sich hierzulande bewährt, dies zu trennen, und daher sollte das
> auch unbedingt so bleiben.
So staatsfern ist die jetzige Regelung gar nicht, siehe
GEZ-Eigendarstellung - die Gebuehren sind Laenderrecht:
http://www.gez.de/door/institution/institution/index.html
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Die Rundfunkgebühren stehen den Rundfunkanstalten für ihre
Programmgestaltung zu. Die Kompetenz zur Regelung der Gebühren liegt bei
den Bundesländern. Dies klärt das Bundesverwaltungsgericht in zwei
einschlägigen Urteilen. Die Bundesländer fassen daraufhin noch 1968 das
Rundfunkgebührenrecht neu und beschließen nach langen Verhandlungen eine
Gebührenerhöhung zum 1. Januar 1970.
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Ob die Bundeslaender nun beschliessen, fuer Fernsehen und Radio keine
Steuern mehr auszugeben oder die Gebuehren zu beschneiden - beides liegt
in ihrer Macht.
Immerhin gibt es der Laender 16, das ist (bei beiden Regelungen) schon
ganz gut als Hemmnis gegen Uebergriffe.
Gruss
Peter
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