[linux-l] Re: (75% OT) ...schon abGEZockt?

Ralph Angenendt ralph at strg-alt-entf.org
Fr Feb 10 11:52:33 CET 2006


Boris Kirkorowicz wrote:
> Hallo,
> 
> Am 02/10/2006 10:04 AM schrieb Ralph Angenendt:
> > Bei der Abgabe auf PCs ist das so: Es muss *ein* Gerät angemeldet
> > werden.
> 
> dann ist das bei Computern anders als bei Radios/TV? Wo kann man das
> nachlesen?

Achter Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag:

| (3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die
| Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet
| wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine
| Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
| 1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden
| Grundstücken zuzuordnen sind und
| 2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
| Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und
| demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen
| sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine
| Rundfunkgebühr zu entrichten.

>> Wenn bei euch eh schon Radios angemeldet sind, dann muss sogar
>> kein Gerät angemeldet werden.
> 
> Die Radios sind -sofern die Kollegen der Aufforderung tatsächlich
> nachgekommen sind- von den Mitarbeitern privat angemeldet. Zählt sowas
> dann auch für den Betrieb? 

Ich glaube nicht. Weiß es aber auch nicht ...

Gruß,

Ralph
-------------- nächster Teil --------------
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