[linux-l] GPL ist nicht Public Domain

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Di Nov 28 13:30:50 CET 2006


Hallo,

On Tue, Nov 28, 2006 at 02:20:49AM +0100, Volker Grabsch wrote:
> On Mon, Nov 27, 2006 at 11:22:06PM +0100, Steffen Dettmer wrote:

> > > Wie gesagt, die Lizenz verbietet nicht, für die Weitergabe der
> > > Kopie Geld zu verlangen, d.h. eine Kopie zu verkaufen. Sie
> > > schreibt aber vor, dass die Software (ob kostenlos oder gegen
> > > Entgelt) nur unter den Bedingungen der GPL weitergegeben werden
> > > darf. Unter einer anderen Lizenz darfst Du es nicht weitergeben,
> > > egal ob es auf anderem Wegen unter GPL verfügbar ist oder nicht.
[...]
> Wenn mir der Autor eine alternative Lizenz gestattet, so kann ich mich
> auch in diese binden, und die GPL hat für mich keine Bedeutung.
> 
> Sonst gäbe es ja auch z.B. keine Doppel-Lizensierung. Aber die ist
> gang und gäbe. Bei Qt auf jeden Fall, und AFAIR auch bei MySQL.

Freilich -- wenn Du die Rechte an der gesammten Software besitzt, kannst
Du sie natürlich auch unter anderen Lizenzen zur Verfügung stellen.

Die Diskussion bezog sich aber auf die Weitergabe von abgeänderten
Versionen. Diese kann man ausschließlich unter GPL weitergeben.
(Genaugenommen auch unveränderte, wenn man nicht der Urheber ist.)

> > > (Es sei denn die Schnittstelle ist trivial, s.o...)
[...]
> Davon abgesehen gibt es ein viel einfacheres, bekannteres Beispiel für
> solch eine Aushebelung: Die libbz2 ist GPL. Das heißt, wenn deine
> Software die Lib benutzt, muss sie GPL sein. Ruft deine Software
> hingegen nur das Kommandozeilentool "bzip2" auf, unterliegt sie AFAIK
> keinen Auflagen.

Richtig. Das Kommandozeilen-Interface von bzip2 ist eine triviale
Schnittstelle, hier bindet die GPL nicht.

Das heißt aber nicht, dass *jede* Kommandozeilen-Schnittstelle
automatisch trivial ist. Man könnte auch über eine Kommandozeile
komplexe RPCs realisieren. In dem Fall würde man die GPL auch nicht
gleich aushebeln, nur weil man die technische Methode des Aufrufs
geändert hat...

Aber wie gesagt, hier gibt es diverse Grenzfälle, und es ist somit oft
eine Ermessensfrage.

-Olaf-



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