[linux-l] [heise] Bundesverfassungsgericht: Domain steht buergerlichem Namenstraeger zu

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
So Okt 1 20:15:36 CEST 2006


On Sun, Sep 17, 2006 at 10:19:55PM +0200, Steffen Schulz wrote:
> Hm...hat Japan nicht nachtraeglich solche Subdomains eingefuehrt, von
> denen Peter sprach? ${tld}.de sind alle noch frei..

Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber die DENIC hat etwas strengere
Richtlinien, was die Vergabe von Domain-Namen angeht. Sie müssen
mindestens dreistellig sein (also kein "fr.de", "vu.de", etc.) und
es dürfen keine Autkennzeichen sein (also kein "los.de", etc.)

Den genauen Regelsatz kenne ich nicht, aber wenn das wirklich gehen
würde, wären die entsprechenden ${tld}.de Domains doch längst vergriffen.
Und wahrscheinlich von den Leuten/Parasiten, denen man alles mögliche
wünscht, nur keine eigenen Domains.

Diese Beschränkung gehört zu den wenigen Dingen, die die DENIC meiner
Meinung nach ziemlich intelligent geregelt hat.

Du kannst ja mal versuchen "org.de" oder "fr.de" zu registrieren. :-)


Viele Grüße,

    Volker

-- 
Volker Grabsch
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