[linux-l] [heise] Bundesverfassungsgericht: Domain steht buergerlichem Namenstraeger zu

Peter Ross Peter.Ross at alumni.tu-berlin.de
So Sep 17 04:00:22 CEST 2006


Hi all,

dieses Urteil gibt ja wieder neuen Spass fuer alle Abmahner..

.. dass einem Privatmann die mit seinem Familiennamen identische 
Web-Adresse zusteht und er Dritten, die einen anderen Namen tragen, die 
Benutzung untersagen kann

Klasse..

Ein guter Grund mehr, .de den Ruecken zu kehren. In Deutschland hat man ja 
von vornherein versagt, eine ordentliche Auftrennung in Sub-Domains nach 
Zweck (com/org/id..) inklusive ordentlicher Spielregeln zu 
bewerkstelligen.

Z.B. http://www.auda.org.au/domains/au-domains/

Tja, da hat es DeNIC verschlaffen.. und nun ist der ganze Schmarren in die 
Haende von Rechtsverdrehern geraten.. Herzlichen Glueckwunsch

Peter



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