[linux-l] [heise] Bundesverfassungsgericht: Domain steht buergerlichem Namenstraeger zu

Ihno Krumreich ihno at lst.de
Mo Sep 25 01:09:10 CEST 2006


On Mon, Sep 18, 2006 at 10:19:51AM +1000, Peter Ross wrote:
> On Sun, 17 Sep 2006, Oliver Bandel wrote:
> 
> > Hmhhh, so schlecht ist die Idee garnicht.
> > 
> > Ansonsten halten irgendwelche Leute dieverse Domains vor und
> > geben dienur gegen viel Geld her.
> > 
> > Dann hat Herr Aasgeier auch Domains von Hartzempf?nger und gibt die
> > nicht raus.
> > 
> > Dannlieber denen, denen es doch zusteht?! (Oder was spricht dagegen?)
> > 
> > Nur was, wenn alle Meyer's aus D den Nachnamen eintragen lassen wollen?
> 
> Tja, die Aussies waren da schlauer, es gibt mehrere Namensubdomains 
> (wattle.id.au z.B.), so dass es mehrere "Inhaber" eines Namens gibt - 
> ergo, Du kannst keinen verklagen.
> 
> Ansonsten- woher weiss ich, dass Du Oliver Bandel bist? Bekomme ich in 
> Dtl. demnaechst nur noch eine Domain, wenn ich ins Buero des Registrars 
> gehe, bewaffnet mit meinem Personalausweis?
> 
> Man, Richter sollten die Finger vom Internet lassen. Das ist virtueller 
> Raum mit virtuellen Identitaeten.

Richter wollen bestimmt auch die Finger davon lassen. In den Anfaengen
des Internet war dies alles nicht geregelt und es hat auch funktioniert,
da es sich um eine Gemeinschat handelte, die kooperieren wollte. Heute
ist das Internet kommerzialisiert und koopereration ist nicht mehr das
primaere Ziel. Daher wird das Netz auch zunehmend fuer kriminelle Dinge
genutzt. Der Gesetztgeber hat dann alle Gesetze bei denen dies sinnvoll
erschien auf elektronischen Medien erweitert. Das gilt natuerlich auch
fuer Namens- und Markenrecht.

Gruss

Ihno



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