[linux-l] GPLv3 erschienen

Olaf Radicke olaf_rad at gmx.de
So Jul 1 17:27:08 CEST 2007


Am Sonntag, 1. Juli 2007 schrieb Steffen Dettmer:
> * Norm at nSteinbach wrote on Sat, Jun 30, 2007 at 13:32 +0200:
> > Ich habe eine kleine Verständnisfrage
>
> ich auch:
>
> http://www.silicon.de/enid/linux/28090:
>
>    "GPL v3 tritt in Kraft
>     ... Eine rückwirkende Nutzung der neuen Version für bereits
>     veröffentlichte Software ist nicht möglich."
>
> sagt ja genau das Gegenteil von "or any newer Version"! Was ist nun
> richtig?

Wenn ich Uhrheber bin, kann ich "alten" Code doppel Lizenzieren aber ich kann 
für die alten Versionen, den Nutzern nicht einseitig die GPLv2 aufkündigen. 

Will man als Entwickler (wahrscheinlich) auch garnicht. Gerade die 
Zusicherung, das die Nutzungsbedingungen unwiderruflich sind, ist ja das 
attraktive an der GPL. Der Nutzer bekommt ein Recht was ihm 
1005 "Investitions-Sicherheit" gibt. (Im Gegensatz zu EULA (End User License 
Agreement) von Windows).

Aber man kann als Urheber seinen Code immer noch (zusätzlich) unter GPLv3 
stellen. Der User kann dann wählen. 

Blöd nur, das v2 und v3 inkompatibel ist. Wenn ein Projekt umsteigt von v2 auf 
v3 sind einige (neuere) Teile "v3 only" und andere Teile "v2 or/and v3". Für 
andere Projekte die Teile verwenden oder austauschen wollten, ein 
Tretminen-Feld. Sie können nicht konsequent nur v2 oder nur v3 fahren. Von 
daher ist ein Umstieg wahrscheinlich nicht so einfach.

Gruß

Olaf  




Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l