[linux-l] GPLv3 erschienen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Mo Jul 2 16:25:07 CEST 2007


Hallo,

On Sun, Jul 01, 2007 at 11:23:31PM +0200, Steffen Dettmer wrote:

> Angenommen, in einem Projekt arbeiten viele mit. Es ist v2.
> 
> "Nun stellt man auf v3 um". Man sagt, alles neue nur v3, nicht mehr
> v2, ja? Dann ist das gesammte neue nach dieser Leseart nicht mehr
> unter v2 lizensiert werden, weil ein Teil ja nur v3 ist (den man ja
> "erstmal" nicht losgelöst betrachten kann, z.B. bei einem binary).

Richtig.

> Nun darf man doch aber gar keine Software, die mal v2 war auf was
> eingeschränkteres lizensieren, das ist ja eine Grundidee, ausser, wenn
> sowas die "or any newer version" dransteht (wo ich ja schon gefragt
> hab, wie oft sowas dran steht und was damit überhaupt ist). Wenn sowas
> nicht dran steht, KANN doch ein Projekt überhaupt nicht "upgraden",
> weil Teile ja nur v2 sind, oder?

Stimmt. Es sei denn alle Copyright-Holder der v2-only Teile sind mit der
Lizenzänderung einverstanden.

> Komisch, dass würde heissen, praktisch ginge v3 nur bei neuen. Selbst
> wenn "or any newer version" schon immer dranstand ist dieses Recht
> doch gewährt, wenn auch nur einer der ganzen Entwickler, die mal ne
> Idee zu einem Patch geäussert haben nicht klar v3 akzeptieren.

Weiß nicht was Du meinst. Wenn "v2 or later" dran steht, hat jeder das
Recht eine Variante zu verbreiten die nur noch v3 ist.

Wenn Du einen Patch verbreitest für ein Projekt was "v2 or later" ist,
ohne an dem Linzenzstatus explizit was zu tun, gilt die Klausel auch für
Deinen Patch. Wenn Du das vermeiden willst, müsstest Du wahrscheinlich
neben der eigentlichen Änderung auch die Streichung der "or
later"-Klausel mit in Deinen Patch einbauen. Natürlich würde so ein
Patch niemals upstream gehen...

Übrigens gibt es kein Copyright auf Ideen.

> Die v3 bezieht sich dann aber auch nur auf die neuen Teile, oder?
> Kurz: ginge nur für neue Software. Man könnte gar nicht "umsteigen".

Nein. Bei "v2 or later" kann man selbstverständlich umsteigen. Und dann
gibt es wie gesagt auch die Möglichkeit, bestehenden v2-only Code
umzulizenzieren, falls alle Copyright-Holder einverstanden sind.

> Fände ich auch richtig. Wenn ein Teil, wo ich mal einen GPL Sourcen
> begesteuert hätte seit langem auf z.B. Sicherheitsmodulen läuft, wo
> der Besitzer nichts anderes laden kann UND ICH DAS SO WILL und
> vielleicht nur deshalb die Sourcen beigesteuert habe, weil ich ein
> Konzern bin oder ne Bank, würde ich natürlich auf v2 bestehen.

Auf v2 bestehen kannst Du natürlich nur, wenn Du es von vornherein als
v2-only verbreitet hast.

Ich bin mal wieder nicht sicher ob ich Deine Beschreibung richtig
verstehe; aber ich denke die Frage stellt sich in Deinem Beispiel gar
nicht. Wenn ein Hersteller ein Gerät verbreitet, und die Sourcen dazu
unter "v2 or later", heißt das natürlich nicht, dass ein Anwender
plötzlich einfordern kann, dass der Hersteller v3-mäßig die Signierkeys
rausrücken muss oder so. Die Bestimmungen der GPLv3 sind erst dann
bindend, wenn jemand "v3 or later" (oder v3-only) Code weitergibt.

> Weil mir das ja zusteht könnte niemand die gesammte Software unter v3
> lizensieren, dazu müssten dann die v2 Teile raus.

Wenn die Software v2-only Teile von Dir enthält, und Du keiner
Lizenzänderung zustimmst, müssten Deine Teile raus; das ist richtig.

> Nun weiss doch aber in der Praxis keiner, welche Teil eventuell unter
> sowas fallen, also kann man hier doch gar nichts machen ausser bei v2
> bleiben, oder?

Bei den meisten Projekten kann man das relativ gut nachvollziehen.

-Olaf-



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