[linux-l] GPLv3 erschienen

Jörg Schmidt joesch04 at web.de
Fr Jul 6 12:02:31 CEST 2007


Steffen Dettmer schrieb:
> > Weiß nicht was Du meinst. Wenn "v2 or later" dran steht,
> hat jeder das
> > Recht eine Variante zu verbreiten die nur noch v3 ist.
>
> Na ja, eben ja nicht, weil er NUTZER sich ja auch v2
> aussuchen kann. Das
> muss ja so bleiben, so lange v2 Teile drin sind (bzw. einer der
> Entwickler oder Contributors eventuell auf v2 besteht) - oder?

Das hatte ich über Jahre auch geglaubt, ich habe mich jetzt aber mit
einem Bekannten darüber verständigt und ich lese auch aktuell auch bei
Heise das es nicht so ist. Ich zumindest habe meine Schlußfolgerung
gezogen und werde niemals mehr etwas unter "<Version x> and later"
lizensieren(*), sondern immer nur unter genauer Versionsnummer.
Eigentlich sehe ich im Nachhinein, das die Tatsache das die GPL diese
Art der 'Zukunftslizensierung' erlaubt einen Verstoß gegen den Geist der
GPL, das Copyleft, denn IMHO niemand kann sagen ob eine Lizenz in
neuerer Version immer die Mindestrechte umfasst die die alte Version
hatte, ganz einfach weil niemand für andere entscheiden kann was bessere
Rechte sind.
Es kann doch garnicht bestritten werden das ein Teil der bisher unter
"v2 or later" lizensiert hat sich nun mit der Tatsache konfrontiert
sieht das sein Code unter v3 verwendet wird (werden kann) obwohl diese
Rechte und oder Rechtseinschränkungen enthält die er niemals wollte.

Richtig ist man sollte sich vorher überlegen wie man lizensiert, aber
ich muß gestehen eine Teilschuld liegt bei der GPL/FSF nämlich dadurch
das sie "v2 or later" als quasi default-Beispiel hinschreiben und dem
ein reines versionsgebundenes Beispiel nicht gleichberechtigt
gegenüberstellen, so wird der Nutzer unterschwellig animiert etwas zu
tun was u.U. eigentlich nicht seinen Interessen entspricht.
Auch mir geht es so und natürlich kann ich meine Verantwortung nicht
leugnen es getan zu haben, nur wurde meine Entscheidung ebend durch
leichtfertige Verwendung einer ungünstigen Vorgabe erleichtert. Hätte
man 'v2 only' als Vorgabe bevorzugt wäre das aus Sicht der Lizenzgeber
völlig unproblematisch, denn sie hätten auf eigenen Willen nach
Erscheinen V3 nach-/neulizensieren können, mit 'V2 and later' sind sie
hingegen der Situation ausgesetzt das nun jeder V3 wählen kann, was sie
aber garnicht wollen weil die V3 Dinge enthält die sie zum Zeitpunkt
ihrer Lizensierung nicht kannten, nicht haben kennen können.

Nein, das die Verantwortung der Vergabe dr Lizenz beim Urheber liegt ist
nicht wegzureden, ich bin allerdings schon ein wenig der Meinung wenn
sich ein kommerzieller Anbieter im "Kleingedruckten" und (Aus)nutzung
der daraus resultierenden praktischen Situation verhalten würde wie es
hier die FSF/GPL tut das er mit Kritik zu rechnen hätte.


> > Auf v2 bestehen kannst Du natürlich nur, wenn Du es von
> vornherein als
> > v2-only verbreitet hast.
>
> wieso? Wenn ich etwas nach v2 or later lizensieren kann, kann ich es
> nach v2 lizensieren. Dann kann ich Änderungen machen und muss die nach
> GPL ja auch lizensieren lassen - nach v2. Da kann mich keiner zwingen,
> nu v3 und morgen nach v4 lizensieren zu lassen.

Ja, Du kannst, aber Du kannst niemanden zwingen.

Beispiel:
Du veröffentlichst Dein Programm unter 'V2 and later', wer das jetzt
gemäß GPL nutzen will kann es auch ändern und kann die geänderte Version
vollständig unter V3 stellen. Alles weiteren Weiterentwicklungen dieser
Version sind nun nicht mehr unter V2 möglich.
Weiterentwicklung unter V2 müßte immer wieder neu von der ursprünglichen
Version beginnen.

aber Du sagst das ja bereits selbst:

> Umgekehrt geht es aber: ich kann bei v2 or later nach v3
> lizensieren und
> "folgende" auch nur nach v3. Vielleicht ist das die Idee der FSF.




Gruß
Jörg

(*)
Ich habe nie unter GPL veröffentlich, sondern nur unter LGPL, der
'Standardpassus' ist dort aber genauso.




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