[linux-l] GPLv3 erschienen

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Sa Jul 7 16:45:16 CEST 2007


On Fri, Jul 06, 2007 at 12:02:31PM +0200, Jörg Schmidt wrote:
> Steffen Dettmer schrieb:
> > > Weiß nicht was Du meinst. Wenn "v2 or later" dran steht, hat jeder das
> > > Recht eine Variante zu verbreiten die nur noch v3 ist.
> >
> > Na ja, eben ja nicht, weil er NUTZER sich ja auch v2
> > aussuchen kann.

Mag sein. Irgendein Nutzer kann das unter v2 nutzen. Ein anderer
nutzt es unter v3, macht v3-only-Modifikationen, und schon ist
die modifizierte Variante nur noch v3. Hat bis hierher nichts
direkt mit der GPL an sich zu tun, sondern ist ein völlig
normaler Effekt bei Doppel-Lizensierungen.

> Eigentlich sehe ich im Nachhinein, das die Tatsache das die GPL diese
> Art der 'Zukunftslizensierung' erlaubt einen Verstoß gegen den Geist der
> GPL, das Copyleft, denn IMHO niemand kann sagen ob eine Lizenz in
> neuerer Version immer die Mindestrechte umfasst die die alte Version
> hatte, ganz einfach weil niemand für andere entscheiden kann was bessere
> Rechte sind.

Richtig, das ist eine Vertrauensfrage: Wird die FSF ihre zukünftigen
GPL-Versionen im gleichen Geiste gestalten oder nicht?

Wenn du der FSF dieses Vertrauen nicht entgegen bringst, dann hättest
du IMHO niemals den v2-and-later-Passus in deinen Quellcode schreiben
dürfen.

> Es kann doch garnicht bestritten werden das ein Teil der bisher unter
> "v2 or later" lizensiert hat sich nun mit der Tatsache konfrontiert
> sieht das sein Code unter v3 verwendet wird (werden kann) obwohl diese
> Rechte und oder Rechtseinschränkungen enthält die er niemals wollte.

Selbst schuld, Pech gehabt.

Genauso, wie es Leute gibt, die ihren BSD-Code in propritärer Software
vorfinden und sich im Nachhinein überlegen: "Hätt ich mal doch die GPL
genommen".

> Richtig ist man sollte sich vorher überlegen wie man lizensiert,

Eben.

> aber
> ich muß gestehen eine Teilschuld liegt bei der GPL/FSF nämlich dadurch
> das sie "v2 or later" als quasi default-Beispiel hinschreiben und dem
> ein reines versionsgebundenes Beispiel nicht gleichberechtigt
> gegenüberstellen, so wird der Nutzer unterschwellig animiert etwas zu
> tun was u.U. eigentlich nicht seinen Interessen entspricht.

Das wird er durch die gesamte GPL, weil sie so groß ist, dass dort
eventuell eine Klausel untergeht, die nicht seinen Interessen
entspricht.

> Nein, das die Verantwortung der Vergabe dr Lizenz beim Urheber liegt ist
> nicht wegzureden, ich bin allerdings schon ein wenig der Meinung wenn
> sich ein kommerzieller Anbieter im "Kleingedruckten" und (Aus)nutzung
> der daraus resultierenden praktischen Situation verhalten würde wie es
> hier die FSF/GPL tut das er mit Kritik zu rechnen hätte.

Die "v2 and later"-Klausel steht in praktisch jedem Source-File,
wird also im Gegensatz zur eigentlich Lizenz wesentlich häufiger
gelesen. Sie ist ganz besonders auffällig und das genaue Gegenteil
von "Kleingedrucktem".

Leider rückt diese Klausel erst jetzt, zu Zeiten der GPLv3, in
die allgemeine Diskussion. Das ist unglaublich reaktionär, aber
dafür kann doch die FSF nichts!

Jeder, einschließlich mir und dir, hätte irgendwo öffentlich darüber
diskutieren können. Haben wir aber nicht. Du, weil du dir keine
Gedanken gemacht hast, und ich, weil ich mir das allein überlegt
habe.


Gruß,

    Volker

-- 
Volker Grabsch
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