[linux-l] GPLv3 erschienen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Di Jul 17 03:03:16 CEST 2007


Hallo,

On Sat, Jul 14, 2007 at 02:04:46PM +0200, Steffen Dettmer wrote:
> * olafBuddenhagen at gmx.net wrote on Thu, Jul 12, 2007 at 05:04 +0200:

> > Es ist ausdrücklich von "Consumer Devices" die Rede -- ein
> > Bankautomat fällt da schwerlich darunter.
> 
> Stimmt, ok, gut. Also Sicherheitsmodul (das fällt darunter, ein
> `Kartenleser' fürs Onlinebanking mit Display und Tastatur ist ein
> Sicherheitsmodul oder Betrug).

Sehe keinen Grund, wieso die Software auf dem Kartenleser nicht
austauschbar sein sollte. Ich bin ziemlich überzeugt, dass die Banken
sich eh nicht darauf verlassen, dass die Leser nicht manipuliert werden.

> > Nein, die Hardware *kann* nicht außen vor sein. Zu den Freiheiten
> > der GPL gehört, dass der Anwender Kontrolle über die Software hat,
> > die er einsetzt. Es hilft überhaupt nichts, dass die Lizenz das
> > Ändern der Software erlaubt, wenn es nicht möglich ist, die
> > ursprüngliche Version zu ersetzen.
> 
> wieso muss das ausgerechnet auf dem orginal-Gerät gehen?

Weil der Besitzer das Gerät angeschafft hat, um es zu benutzen.

Dass er die Software rein theoretisch auf was anderem laufen lassen
könnte, nützt im herzlich wenig. Was er (eventuell) will, ist die
Software *auf dem Gerät* nach seinen Vorstellungen anzupassen. Es ist
schließlich Software, die er benutzt; und es gehört zu den
Grundfreiheiten nach GNU, dass ein Nutzer über die Software, die er
benutzt, die Kontrolle hat.

> > GPLv3 macht keinerlei Vorschriften über die Hardware; die kann
> > proprietär sein bis zum geht nich mehr. Alles was die Lizenz
> > verlangt, ist dass der Anwender die Software anpassen kann.
> 
> *und* das auf der *orginalen* Hardware ausführen zu können *und* dass
> die auch noch "weiter funktioniert" (sinngemäss).

Das ist kein "und", sondern Voraussetzung dafür. Genauso wie zum
Beispiel die Verfügbarkeit von Quellcode nicht Selbstzweck ist, sondern
Vorraussetzung für die Erfüllung einiger der Grundfreiheiten; und auch
alle anderen Regelungen der GPL.

> > > Der eigentliche Punkt ist ja, dass sich solche Hardware verkaufen
> > > lässt. Also, eigentlich würde ich das als potentiellen Betrug
> > > verstehen und daher eigentlich verbieten, wenn ich jetzt ein Staat
> > > wäre. Weiss nicht, ob das Aufgabe der GPL ist...
> > 
> > Der eigentliche Punkt ist, dass sich proprietäre Software verkaufen
> > lässt. Sollte der Staat das nicht verbieten? Ist es Aufgabe der GPL?
> > 
> > Freilich sollte der Staat es verbieten. Tut er aber nicht. 
> 
> Vielleicht ist die Welt nicht ganz so einfach, wie sie scheint.
> Vielleicht würde es gar nicht funktionieren, dürfe man jetzt keine
> mehr Software verkaufen.

Ich habe nicht gesagt, dass man keine Software verkaufen dürfen sollte.
Ich habe gesagt, dass man keine *unfreie* Software verkaufen dürfen
sollte, in Analogie zur Hardware mit unfreier (da nicht austauschbarer)
Software. IMHO ist es genauso Betrug. In beiden Fällen wird es vom Staat
aber nicht so gesehen. Deswegen gibt es das Copyleft -- was diese
Praktiken natürlich nicht allgemein verbieten kann und will; aber
zumindest dann, wenn GPL-Software im Spiel ist.

> Wovon sollte ich z.B. leben, wenn meine Firma nichts verkauft?

Es gibt keine Bestandsgarantie für irgendeine Form der Geldgewinnung.
Wenn Dein Beruf nicht mehr gebraucht wird, musst Du Dir halt einen neuen
suchen. Sowas passiert ständig, und ist völlig normal. Ich finde es
schlimm genug, dass ohne Ende Steuergelder für Subventionierung von
Landwirtschaft und Kohlebergbau verschwendet werden, statt sie in
zukunftsträchtige Technologien zu investieren.

Aber das ist eh völlig off-Topic. Ist ja nicht so, dass alle
Programmierer arbeitslos werden, wenn es keine proprietäre Software mehr
gäbe...

-Olaf-



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