[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Sa Nov 3 04:41:28 CET 2007


Hallo,

On Tue, Oct 30, 2007 at 12:45:01AM +0100, Jörg Schmidt wrote:

> Ist es eurer Meinung nach zulässig den Download von FOSS nur nach
> vorheriger Registrierung zu erlauben?

Freilich.

> Ich würde jederzeit eine Anmeldung akzeptieren, die deshalb erfolgt
> weil der Anbieter Geld von mir haben will und die entsprechende
> Transaktion abgewickelt werden muß (also Geld deshalb weil es schlicht
> legal ist bei üblichen Lizenzen Gebühren für Bereitstellung zu
> verlangen, ich hielte also eine 'Servergebühr für zulässig), bloß bei
> der verlangten Anmeldung geht es nur darum einer Online-Community,
> mithin einer bestimmten Gruppe, beizutreten

Ich verstehe Deine Logik nicht. Du findest es OK, wenn der Download nur
nach Bezahlung moeglich ist; aber Du findest es nicht OK, wenn der
Download nur nach Registrierung moeglich ist? Wie kommst Du zu der
Annahme, dass diese Faelle unterschiedlich zu Behandeln sind? Die GPL
jedenfalls macht keine solchen Unterscheidungen.

> und genau die Angehörigkeit zu bestimmten Gruppen um eine Software
> nutzen zu können ist doch ein Sachverhalt der durch jede FOSS-Lizenz
> ausgeschlossen ist, weil er einen Teil der grundlegenden Definition
> von FOSS betrifft.

Richtig, die Angehoerigkeit zu bestimmten Gruppen als Bedingung fuer
eine Nutzungserlaubnis, wuerde freier Software widersprechen -- aber das
scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

Die Anmeldung ist lediglich eine Bedingung fuer den Download *von diesem
Server*. Niemand sagt, dass Du die Sachen nicht auf anderem Wege
beziehen und dann nutzen darfst. (Nehme ich an... Wenn doch, waere es
ein gaenzlich anderes Szenario!)

> (Ich verstehe ja durchaus das jemand durch die Anmeldung, zumindestens
> im Mindestmaß, eine gewisse 'Sicherheit' herstellen will, ich sehe nur
> nicht das dieses Vorgehen rechtens ist, wenn dadurch die Lizenzrechte
> eingeschränkt werden.)

Werden sie nicht -- zumindest nicht, falls es sich um GPL handelt. Die
GPL sagt, dass ich im Falle einer Weitergabe dem Empfaenger immer die
vollen GPL-Rechte einraeumen muss (einschlieszlich der Erlaubnis zur
weiteren Verbreitung); sie sagt *nicht*, dass ich nicht entscheiden
darf, an wen ich selbst weitergebe.

Ich kann durchaus willkuerlich festlegen, dass ich ein GPL-Programm an
meinen Freund kostenlos weitergebe, an meinen Chef nur gegen 3000 Euro,
und an meine Schwiegermutter gar nicht. Was ich nicht darf, ist meinem
Freund oder Chef zusaetzliche Bedingungen aufzuerlegen -- ich darf zum
Beispiel *nicht* festlegen, dass mein Freund oder mein Chef es nicht an
die Schwiegermutter weitergeben duerfen...

-Olaf-



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