[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Sa Nov 3 05:07:00 CET 2007


Hallo,

On Tue, Oct 30, 2007 at 09:55:41AM +0100, Volker Grabsch wrote:

> Wenn man FOSS bei jeder Weitergabe auch für jedermann zugänglich
> manchen müsste, *das* wäre eine Einschränkung. Eine Einschränkung, die
> so stark ist, dass nichtmal die (ziemlich strenge) GPL so etwas
> verlangt.
> 
> Nein, stattdessen regeln GPL & Co. dieses Problem wesentlich
> geschickter:

Vorsicht mit solchen Formulierungen. Sie erwecken den Eindruck, dass
eine Weitergabe-Pflicht im Grunde aus Sicht freier Software
wuenschenswert waere, und nur aus praktischen Gruenden auf entsprechende
Klauseln verzichtet wird.

Dieser Eindruck waere absolut falsch! Es gibt hier gar kein "Problem"
das geloest werden muesste.

Bei freier Software geht es um die individuelle Freiheit der Benutzer --
also derjenigen, die sich bereits im Besitz der Software befinden. Zu
den Freiheiten gehoeren die Moeglichkeit, die Software nach eigenen
Vorstellungen anzupassen; und/oder sie an Andere weiterzugeben, wenn
einem danach ist.

Es ist wichtig, dass jeder Nutzer die *Moeglichkeit* der Weitergabe hat.
Es spielt fuer freie Software aber absolut keine Rolle, in welchem
Ausmasz Weitergabe tatsaechlich stattfindet. Es spielt auch absolut
keine Rolle, ob jeder Interessierte in Besitz der Software kommen kann.
Freiheit bedeutet nicht, dass man alles bekommt was man will :-)

-Olaf-



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