[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Sa Nov 3 06:49:20 CET 2007


Hallo,

On Tue, Oct 30, 2007 at 10:43:00PM +0100, Jörg Schmidt wrote:

> Es ist für mich insbesondere deutlich das §12 nicht verbietet
> Bedingungen einzugehen die die GPL aushebeln, sondern nur das wenn
> diese Bedingungen eingegangen worden sind die Software nicht mehr
> weiterverbreitet werden darf.

Diese Schlussfolgerung ist falsch. Der Paragraph besagt, dass ich die
Software ueberhaupt nicht weitergeben darf, falls ich durch irgendwelche
aeuszeren Einfluesse gehindert werde, dem Empfaenger volle GPL-Rechte
einzuraeumen. Solche aeuszeren Einfluesse koennen von verschiedener
Natur sein: Gerichtsurteile, Vertraege mit Drittparteien, oder gar
Vertraege mit dem potentiellen Empfaenger -- aber *nicht* Bedingungen
von Demjenigen, von dem ich selbst die Software erhalten habe. Denn
solche Bedingungen haette Derjenige mir laut GPL gar nicht erst
auferlegen duerfen -- das sagt die GPL an anderer Stelle sehr deutlich.

-Olaf-



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