[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Mo Nov 5 10:51:00 CET 2007


On Sat, Nov 03, 2007 at 06:59:18AM +0100, olafBuddenhagen at gmx.net wrote:
> On Wed, Oct 31, 2007 at 03:33:55AM +0100, Volker Grabsch wrote:
> 
> > Jemand, der seine Software formal unter GPL stellt, aber von jedem
> > Downloader eine Verzichtserklärung verlangt, kann das zwar machen,
> 
> Nein kann er nicht. Wenn jemand Copyright-Inhaber fuer das gesamte Werk
> ist, kann er es zwar natuerlich unter mehr oder weniger beliebigen
> Bedingungen vertreiben. Wenn er aber formal "GPL" draufschreibt, dann
> aber Bedingungen festlegt, die der GPL widersprechen, ist das Ergebnis
> eben *nicht* GPL; zu behaupten es waere GPL, ist dann eine
> Falschdarstellung -- was zweifelsfrei auch rechtliche Konsequenzen haben
> kann...

Um zu dem Punkt zurück zu kehren, um den es Jörg eigentlich ging:

Nehmen wir an, man nimmt nicht GPL, sondern eine BSD-Lizenz, und
legt dort beim Download Zusatzbedingungen auf. Dann hat man den
Zusatz-Effekt von §12 ja nicht mehr, d.h. der Anwender darf die
Software danach noch nutzen.

Man wirbt dannebenfalls damit, freie Software anzubieten, auch
wenn man es im Endeffekt nicht tut. Bist du dir sicher, dass es
auch in dem Moment rechtliche Konsequenzen gibt?

Falls ja, wer dürfte klagen? Können die Anwender auf Betrug klagen?
Können die Konkurrenten auf unlauteren Wettbewerb klagen?

Was passiert, wenn er es geschickter macht? Er bietet die Software
nicht zum Download an, sondern schreibt, man könne sie erhalten,
wenn man sich per E-Mail an ihn wendet. Per E-Mail bietet er ihnen
an, sie "schneller" zu bedienen, wenn sie auf Teile ihrer Rechte vorab
verzichten. Diejenigen, die es tun, kriegen die Software zugesandt,
können aber kaum etwas damit machen. Die anderen warten ewig, und
werden entweder ungeduldig (und geben dann doch die Erklärung), oder
sie verzichten ganz darauf.

Diese subtilere Variante ist dann sehr viel schwerer zu handhaben.
Wobei mir aber immer noch nicht klar ist, ob derjenige, der das
tut, langfristig wirklich etwas davon hat. Jörg hat zwar beschrieben,
wie die Anwender dadurch einen Nachteil hatten (am Beispiel einer
OpenOffice-Komponente, die nur scheinbar frei war), aber einen konkreten
Fall, in dem der Autor durch so ein Verhalten einen Vorteil gewann,
konnte mir bisher keiner nennen. :-(

(Ich muss hier irgendwie an den Punkt 3 der "Design prinziples of X"
denken ...)


Gruß,

    Volker

-- 
Volker Grabsch
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