[linux-l] AGPL vs. GPL

Steffen Dettmer steffen at dett.de
Mi Nov 7 22:25:04 CET 2007


* Peter Ross wrote on Sun, Nov 04, 2007 at 12:08 +1100:
> Wenn ich GPL-Lizensierte Software auf meinen Servern einsetze, bin ich 
> "Endverbraucher" im juristischen Sinne und kann sie modifizieren, ohne 
> daß ich gleich eine Distributionsarchitektur aufbauen muß.
> 
> Irgendwann wird es auch schwammig. Ist ein Startskript, welches um einen 
> Parameter verbessert wird, oder ein Patch, der es nach /var/log loggen 
> läßt, juristisch ein Problem, welches von einer Lizenz abgedeckt 
> werden muß? 

Nach GPL doch sowieso nie, solange Du Deine Arbeit nicht weitergibst.
Wenn Du sie weiter gibst (mit entsprechendem Versionsvermerk und so) und
z.B. auf Verlangen kostenlos die ganzen geänderten Sourcen per Mail
schickst, ist doch alles fein.

Aussderdem gilt (hier in DE aber wohl nicht in US) ja auch noch die
Verhältnismässigkeit. Für den Arbeitsaufwand von 5 EUR an nicht
weitergegebenen Sourcen (also mini Bugfix oder so) sollten keine 1000
EUR Strafe kommen sondern gar keine. In US ist das natürlich anders. Wie
ist's in Australien? Schätze mal eher US-ähnlich?

> Und muß ich ab morgen im täglichen Kontakt mit meinem Rechtsberater
> stehen, wenn ich meinen Job mache?

Es reicht, wenn Du einen Chef/CEO hast, oder? Dann ist der ja
automatisch Schuld wenns um Geld geht :)

> > Lizenztext länger als die BSD-Lizenz ist. 
> 
> Es hat einen gewissen Charme, sagen wir es mal so.

Eine gewisse Eleganz, find ich auch. Wie kurz ginge es eigentlich, wenn
man nicht US-sicher sein muss?

oki,

Steffen

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Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt,
es trägt daher weder Unterschrift noch Siegel.




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