[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

olafBuddenhagen at gmx.net olafBuddenhagen at gmx.net
Fr Nov 9 02:36:26 CET 2007


Hallo,

On Thu, Nov 08, 2007 at 12:44:58AM +0100, Jörg Schmidt wrote:

> Ich trage auch null Verpflichtung dafür ob jemand den Quelltext
> kompillieren kann, noch muß ich dazu Unterstützung leisten. (Einzig
> gibt es m.E. wohl die allgemeine Festlegung, ich weiß jetzt jedoch
> nicht ob die in üblichen Lizenzen fixiert ist, das ich meinen
> Quelltext nicht willentlich 'verklausulieren' darf einzig mit dem Ziel
> anderen den Zugang zu erschweren.)

Weisz nicht genau was Du mit "verklausulieren" meinst. Die GPL verlangt,
dass man den *kompletten* Quellcode weitergibt, und dieser umfasst laut
Definition auch alle Skripte und sonstigen Spezialwerkzeuge, und auch
alle Informationen die zum Kompilieren noetig sind. Auch wird der
Quelltext als "bevorzugte Form fuer Modifikationen" definiert; d.h. Du
musst den tatsaechlichen Quelltext weitergeben, mit dem Du auch selbst
arbeitest, nicht irgendeine umgewandelte Variante.

(Gutes Beispiel ist der nv-Treiber: Der wird zwar als kompilierbarer
C-Code ausgeliefert; aber es ist nicht der echte Quelltext, mit dem die
Nvidia-Leute arbeiten, sondern es wird vorher durch ein Skript
geschickt, welches die ganzen Registenamen und Makros und so
rausfiltert. Mit GPL waere sowas nicht erlaubt.)

Du kannst Deinen Build-Prozess also gerne kompliziert gestalten --
solange Du selbst damit arbeiten kannst. Du kannst aber nicht eine
verstuemmelte Version rausgeben, waehrend Du selbst mit einem
komfortablen Build-System arbeitest.

-Olaf-



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