[linux-l] Lizenz für Uni-Ausarbeitungen?

Peter Ross Peter.Ross at alumni.tu-berlin.de
Do Nov 22 00:56:49 CET 2007


On Wed, 21 Nov 2007, olafBuddenhagen at gmx.net wrote:

> Hallo,
> 
> On Tue, Nov 20, 2007 at 02:33:28PM +0100, Volker Grabsch wrote:
> 
> > Einerseits bemühe ich mich im Beruf wie im Studium, meine Software
> > möglichst frei zu halten, oder frei veröffentlichbare Teile eines
> > proprietären Projektes zu isolieren. Bei Uni-Ausarbeitungen ist das
> > besonders leicht, da die Uni im Gegensatz zu zahlenden Auftraggebern
> > keine besonderen Rechte an den Dokumenten und den Programmmen hat.
> 
> Sicher? Ich kenne die deutsche Rechtslage in der Hinsicht nicht;
> zumindest in den USA aber liegen die Rechte bei fuer's Studium
> angefertigten Arbeiten im Allgemeinen bei der Uni.

Ja, und da mit Steuergeldern bezahlt, kann jeder sie nutzen (und das 
machte BSD moeglich)

In Dtl. ist das anders. Die Rechte gehören der Uni, aber sie muß sie nicht 
freigeben.

Ich habe an der TU Berlin ein größeres Softwareprojekt adminmässig 
betreut, und die Uni-Verwaltung war alles andere als flexibel, die 
Software an interessierte Industriepartner weiterzugeben.

Die Unis stehen ja immer mehr unter dem Druck der "Drittmitteleinwerbung" 
und Lizenzkosten sind da gern gesehen:-(

Es gibt natürlich eine Grauzone (wo kein Kläger ist, ist kein Richter), 
aber wenn es groß genug ist, daß die Uni ein Auge draufwirft, hast Du Pech 
gehabt.

Gruß
Peter


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