[linux-l] Lizenz für Uni-Ausarbeitungen?

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Do Nov 22 13:22:38 CET 2007


On Thu, Nov 22, 2007 at 10:56:49AM +1100, Peter Ross wrote:
> On Wed, 21 Nov 2007, olafBuddenhagen at gmx.net wrote:
> > On Tue, Nov 20, 2007 at 02:33:28PM +0100, Volker Grabsch wrote:
> > 
> > > Einerseits bemühe ich mich im Beruf wie im Studium, meine Software
> > > möglichst frei zu halten, oder frei veröffentlichbare Teile eines
> > > proprietären Projektes zu isolieren. Bei Uni-Ausarbeitungen ist das
> > > besonders leicht, da die Uni im Gegensatz zu zahlenden Auftraggebern
> > > keine besonderen Rechte an den Dokumenten und den Programmmen hat.
> > 
> > Sicher? Ich kenne die deutsche Rechtslage in der Hinsicht nicht;
> > zumindest in den USA aber liegen die Rechte bei fuer's Studium
> > angefertigten Arbeiten im Allgemeinen bei der Uni.
> 
> Ja, und da mit Steuergeldern bezahlt, kann jeder sie nutzen (und das 
> machte BSD moeglich)
> 
> In Dtl. ist das anders. Die Rechte gehören der Uni, aber sie muß sie nicht 
> freigeben.

Da, das finde ich auch eine Schweinerei. Wenn sie's wenigstens Copyleft
(GPL o.Ä.) machen müssten. Das Prinzip in den USA, dass öffentlich
Finanziertes "Public Domain" sein muss, ist natürlich noch besser.
Gilt das eigentlich nur für Beamte, oder für jeden öffentlichen Auftrag?

Davon abgesehen: Gut, die Uni ist Rechteverwerter für wissenschaftliche
Projekte, die man ausführt, während man in der Uni dafür angestellt
wurde. Aber gilt das auch für die Stundenten-Lösungen der Übungsaufgaben?

> Es gibt natürlich eine Grauzone (wo kein Kläger ist, ist kein Richter), 
> aber wenn es groß genug ist, daß die Uni ein Auge draufwirft, hast Du Pech 
> gehabt.

Stimmt, daher kommt auch die interessante Empfehlung von Stallman,
man sollte die freie Lizensierung in einem Projekt möglichst
*frühzeitig* klären, solange es noch in den Kinderschuhen steckt.

Macht man das nämlich erst, wenn es "sich lohnt", denn dann ist
es vielleicht zu spät.


Gruß,

    Volker

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Volker Grabsch
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