[linux-l] Lizenz für Uni-Ausarbeitungen?

Steffen Dettmer steffen at dett.de
Sa Nov 24 21:37:13 CET 2007


* Volker Grabsch wrote on Sat, Nov 24, 2007 at 14:44 +0100:
> > ist die Reihenfolge in Deutschland mit dem Urheberrecht geschutzt.
> 
> Wie kommst du denn darauf? Seit wann schützt das Urheberrecht
> einzelne Begriffe? Kannst du ein konkretes Beispiel oder einen
> Artikel zu dem Thema nennen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelwerk

  "Urheberrechtlich bezeichnet der Begriff Sammelwerk eine Sammlung von
   Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der
   Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige
   Schöpfung sind, angesehen (§ 4 UrhG). Dabei kann es sich
   möglicherweise auch um ein Datenbankwerk handeln."

Die Reihenfolge (Anordnung) kann schützenswert sein. Wo man praktisch
nun die erforerliche `angemessene Schöpfungshöhe' festlegt, weiss ich
nicht.

oki,

Steffen

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Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt,
es trägt daher weder Unterschrift noch Siegel.




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