[linux-l] Lizenz für Uni-Ausarbeitungen?
Steffen Dettmer
steffen at dett.de
Sa Nov 24 21:37:13 CET 2007
* Volker Grabsch wrote on Sat, Nov 24, 2007 at 14:44 +0100:
> > ist die Reihenfolge in Deutschland mit dem Urheberrecht geschutzt.
>
> Wie kommst du denn darauf? Seit wann schützt das Urheberrecht
> einzelne Begriffe? Kannst du ein konkretes Beispiel oder einen
> Artikel zu dem Thema nennen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelwerk
"Urheberrechtlich bezeichnet der Begriff Sammelwerk eine Sammlung von
Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der
Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige
Schöpfung sind, angesehen (§ 4 UrhG). Dabei kann es sich
möglicherweise auch um ein Datenbankwerk handeln."
Die Reihenfolge (Anordnung) kann schützenswert sein. Wo man praktisch
nun die erforerliche `angemessene Schöpfungshöhe' festlegt, weiss ich
nicht.
oki,
Steffen
--
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