[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

Jörg Schmidt joesch04 at web.de
Di Okt 30 00:45:01 CET 2007


Hallo,

Ist es eurer Meinung nach zulässig den Download von FOSS nur nach
vorheriger Registrierung zu erlauben?


Was ist der Hintergrund?
Ich bin auf eine Seite (www.softonic.de) gestoßen wo ein Download von
bestimmten Dokus nur nach vorheriger Registrierung möglich ist, obwohl
diese Dokus /mutmalig/ unter freier Lizenz stehen (ich weiß es nicht
definitiv, denn dazu hätte ich mich anmelden müssen um den konkreten
Inhalt einzusehen).

Ich würde jederzeit eine Anmeldung akzeptieren, die deshalb erfolgt weil
der Anbieter Geld von mir haben will und die entsprechende Transaktion
abgewickelt werden muß (also Geld deshalb weil es schlicht legal ist bei
üblichen Lizenzen Gebühren für Bereitstellung zu verlangen, ich hielte
also eine 'Servergebühr für zulässig), bloß bei der verlangten Anmeldung
geht es nur darum einer Online-Community, mithin einer bestimmten
Gruppe, beizutreten und genau die Angehörigkeit zu bestimmten Gruppen um
eine Software nutzen zu können ist doch ein Sachverhalt der durch jede
FOSS-Lizenz ausgeschlossen ist, weil er einen Teil der grundlegenden
Definition von FOSS betrifft.

Oder sieht das jemand anders?

(Ich verstehe ja durchaus das jemand durch die Anmeldung, zumindestens
im Mindestmaß, eine gewisse 'Sicherheit' herstellen will, ich sehe nur
nicht das dieses Vorgehen rechtens ist, wenn dadurch die Lizenzrechte
eingeschränkt werden.)



Gruß
Jörg




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