[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Di Okt 30 09:55:41 CET 2007


On Tue, Oct 30, 2007 at 12:45:01AM +0100, Jörg Schmidt wrote:
> Ist es eurer Meinung nach zulässig den Download von FOSS nur nach
> vorheriger Registrierung zu erlauben?

Grundsätzlich: Ja!

Du kannst für FOSS sogar eine Registrierung verlangen, zusätzlich
nochmal 1000,00 EUR, und ein Jahresabo von Handy-Klingeltönen
dran koppeln, wenn du willst. ;-)

Das gehört alles zum "freedom to distribute". Es gibt da auch
keine Höchstpreise oder ähnliches.

(Die GPL verlangt noch, dass man an den Quellcode genauso "leicht"
ran kommt wie an das Binary, also für den Quellcode nicht das
10face des Preises verlangen darf und so. Aber das ist die einzige
mir bekannte Einschränkung in dieser Sache.)

Aber: Wenn du das Zeug runtergeladen hast, kannst du es völlig
legal auf deine Webseite packen, oder zu einem Bruchteil des
Preises auf CD vertreiben.

> bloß bei der verlangten Anmeldung
> geht es nur darum einer Online-Community, mithin einer bestimmten
> Gruppe, beizutreten und genau die Angehörigkeit zu bestimmten Gruppen um
> eine Software nutzen zu können ist doch ein Sachverhalt der durch jede
> FOSS-Lizenz ausgeschlossen ist, weil er einen Teil der grundlegenden
> Definition von FOSS betrifft.

Nein, das verwechselst du. Du musst dieser Community vielleicht
beitreten, um die Software herunterzuladen. Aber wenn es wirklich
FOSS ist, dann darfst du es auch nutzen, wenn du besagter
Community nicht beigetreten bist. Du könntest es dir z.B. legal
von jemanden kopieren, der sich dort mal registriert hatte.

> Oder sieht das jemand anders?

Grundsätzlich sehe ich das genauso: Es darf keine Diskriminierung
in der Benutzerschaft geben. Aber ich glaube nicht, dass das hier
der Fall ist.

Würde die Lizenz der Doku z.B. sagen, dass nur Mitglieder der
Online-Community diese nutzen/lesen dürfen, dann wäre das in der
Tat eine Diskriminierung. Aber in dem Fall wäre das Dokument selbst
nicht frei.

> (Ich verstehe ja durchaus das jemand durch die Anmeldung, zumindestens
> im Mindestmaß, eine gewisse 'Sicherheit' herstellen will, ich sehe nur
> nicht das dieses Vorgehen rechtens ist, wenn dadurch die Lizenzrechte
> eingeschränkt werden.)

Ich sehe keine Einschränkung der Lizenzrechte.

Im Gegenteil, wenn man ein solches Dokument *nicht* einem geschlossenen
Benutzerkreis zugänglich machen dürfte. Dann dürfte das ein Prof z.B.
auch nicht seinen Studenten zugänglich machen. Wenn man FOSS bei jeder
Weitergabe auch für jedermann zugänglich manchen müsste, *das* wäre eine
Einschränkung. Eine Einschränkung, die so stark ist, dass nichtmal die
(ziemlich strenge) GPL so etwas verlangt.

Nein, stattdessen regeln GPL & Co. dieses Problem wesentlich
geschickter: Niemand zwingt dich, es weiterzugeben, aber *wenn* du
es tust, musst du dem Empfänger alle Rechte geben, die du auch selbst
hast. Mit jeder Weitergabe erzeugst du damit zusätzliche "Konkurrenz",
und dieses System funktioniert wunderbar!


Gruß,

    Volker

-- 
Volker Grabsch
---<<(())>>---
Administrator
NotJustHosting GbR



Mehr Informationen über die Mailingliste linux-l