[linux-l] Auslegung von FOSS-Lizenzen

Jörg Schmidt joesch04 at web.de
Di Okt 30 13:39:14 CET 2007


Hallo Volker,

Volker Grabsch schrieb:
> Grundsätzlich: Ja!
>
> Du kannst für FOSS sogar eine Registrierung verlangen, zusätzlich
> nochmal 1000,00 EUR, und ein Jahresabo von Handy-Klingeltönen
> dran koppeln, wenn du willst. ;-)
>
> Das gehört alles zum "freedom to distribute". Es gibt da auch
> keine Höchstpreise oder ähnliches.

Naja, zumindest erklärst Du mir hier Dinge die ich bereits weiß und mit
denen ich einverstanden bin und das ich das so sehe hatte ich auch
ausdrücklich hingeschrieben:

"Ich würde jederzeit eine Anmeldung akzeptieren, die deshalb erfolgt
weil der Anbieter Geld von mir haben will und die entsprechende
Transaktion abgewickelt werden muß (also Geld deshalb weil es schlicht
legal ist bei üblichen Lizenzen Gebühren für Bereitstellung zu
verlangen, ich hielte also eine 'Servergebühr für zulässig)"

um Mißverständnisse auszuschließen worauf meine Frage zielte - Genau da
liegt mein Problem also nicht.

Wie soll ich nun sagen, denn ich möchte nicht unhöflich sein, nur
Obenstehende Aussage von Dir klingt schlicht nicht danach als ob:

"Du kannst für FOSS sogar eine Registrierung verlangen"

auch allein stehen soll, sondern es klingt für mich wie eine Einleitung
für den ganzen Rest und genau da hast Du meine Zustimmung, allein ist
meine Frage inhaltlich gewesen:

Ist eine Registrierung zulässig, die /allein/ dem Zweck dient den
physischen Vorgang des Downloads starten zu /dürfen/?


> Im Gegenteil, wenn man ein solches Dokument *nicht* einem
> geschlossenen
> Benutzerkreis zugänglich machen dürfte. Dann dürfte das ein Prof z.B.
> auch nicht seinen Studenten zugänglich machen. Wenn man FOSS bei jeder
> Weitergabe auch für jedermann zugänglich manchen müsste,
> *das* wäre eine
> Einschränkung. Eine Einschränkung, die so stark ist, dass nichtmal die
> (ziemlich strenge) GPL so etwas verlangt.

Das verstehe ich sehr gut, nur es geht nicht um 'müssen', ganz und
garnicht, sondern es geht darum das die Weitergabe ja ohnehin erfolgt
und /nur/ dadurch willkürlich beschränkt wird weil man bestimmte
Personen ausschließt. Die Weitergabe muß hingegen nicht erfolgen, nur
wenn sie erfolgt halte ich die willkürliche Einschränkung auf bestimmte
Personengruppen für nicht zulässig - es ist hierbei nicht willkürlich
das ich nicht dafür sorge das die Software jeden erreicht, sondern es
ist willkürlich das die Software Personen verweigert wird, die sie
problemlos erreichen könnten und nur daran gehindert sind weil ich
Zusatzbedingungen erhebe.

> Nein, stattdessen regeln GPL & Co. dieses Problem wesentlich
> geschickter: Niemand zwingt dich, es weiterzugeben, aber *wenn* du
> es tust, musst du dem Empfänger alle Rechte geben, die du auch selbst
> hast.

Mmmh ... ich denke schon das Ganze müßte wasserdicht sein, ist es aber
dann nicht, weil:

Wenn Du sagst, wenn die Software unter freier Lizenz steht, ist sie frei
und die Tatsache das ihre Weiterverbreitung zu Bedingungen erfolgt tut
dem keinen Abbruch, insbesondere deshalb nicht weil ja die selbe
Software auch von jemand anderem zu bekommen wäre, stimmt das nicht
immer, denn:

Entweder ist eine Software frei oder nicht, das ist eine Frage der
Lizenz und nicht wieviele Kopien der Software in verschiedenen Händen
existieren und wenn Du Zusatzabsprachen bei der Weitergabe zulässt sage
ich schlicht das damit legal die Lizenz der Software ausgehebelt werden
könnte, z.B.:

Ich stelle eine Software unter GPL(a), jetzt ist sie freie Software und
gleichzeitig habe ich die einzige Kopie davon. Richtig ist das sobald
jemand weiteres eine Kopie hat kann er damit tun was die GPL erlaubt,
ABER Du sagst ja nun ich könne mir überlegen das ich die Kopie die ich
besitze unter bestimmten Bedingungen weitergeben will - nun dann erkläre
ich einfach meine Bedingung ist das jeder eine Kopie bekommen kann und
unter GPL nutzen, wenn er mir schriftlich erklärt er würde /freiwillig/
auf sein Recht zur freien Weitergabe verzichten.
Was ist denn dann? Denn natürlich kann jeder freiwillig auf seine Rechte
verzichten, so auch auf sein Recht der freien Weitergabe (das sagst Du
ja selbst mit: "*wenn* du es tust") und natürlich ist es legal wenn der
der das zu tun beabsichtigt es mir schriftlich bestätigt, wenn er das
will.

Und lies das bitte sorgfältig, denn zum Zeitpunkt (a) /ist/ die Software
bereits freie Software (ansonsten zeige mir den Passus der GPL der
erklärt, sie gelte erst wenn mindestens zwei Kopien existieren und eine
davon nicht in Händen des Urhebers befindlich ist) und Du sagst ja
Weitergabebedingungen täten der freien Lizenz in Folge keinen Abbruch.
Wenn Du nun sagen willst die konkrete Weitergabebedingung sei
'diskriminierend' weil sie (obwohl legal) die Lizenz von hinterrum
aushebele, entspricht das genau meiner Meinung, aber die durch mich
ursprünglich angesprochene Bedingung tut das genauso, allein wird das
nicht sofort deutlich, weil es schon mehrere Kopien der Software gibt,
die das praktische Wirksamwerden der Bedingung behindern/verhindern.
Allein ändert Letzteres am Sachverhalt nichts, denn wenn ich
beispielsweise bestohlen werde, bin ich bestohlen worden, selbst dann,
wenn mir eine Versicherung meinen Schaden vollständig ersetzt.


Die Frage warum jemand den Weg einer GPL mit zusätzlichen
Weitergabebedingungen wählen sollte und das ganze nicht gleich unter
eine andere Lizenz stellt (die dann keine freie wäre) ist berechtigt hat
aber eine Antwort:
Es könnte von Vorteil sein, seine Software juristisch wasserdicht als
freie Software bewerben zu können - obwohl sie in Summe garnicht dem
Geist freier Software entspricht.




Gruß
Jörg





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