[linux-l] [OT] Verfahrensweisen der Onlineüberwachung [was: Boottip fuuer Berufsparanoide;-)]

Norm@nSteinbach norm at nsteinbach.de
Do Sep 20 21:26:38 CEST 2007


Hallo Thorsten,

Thorsten Stöcker wrote:
>> Nicht unbedingt. Man muss nur den Rechner des "Zielobjektes" eindeutig
>> identifizieren können (und dessen Setup im Groben kennen, zumindest das
>> OS), dann wäre das in http://www.heise.de/newsticker/meldung/96124
>> beschriebene Szenario doch sicherlich auch denkbar, oder: Warum wäre es
>> nicht denkbar, durch unveröffentlichte Sicherheitslücken in den
>> Betriebssystemen/Anwendungsprogrammen hineinzukommen?
> Weil das strafbar ist. Beweise die auf diese Weise erhoben werden, können 
> nicht verwendet werden. 
> Das ist so illegal, das die Ermittler, der Staatsanwalt und wenn es der 
> Richter zuläßt auch dieser, für eine Weile auf Staatskosten 3 Mahlzeiten am 
> Tag bekommen.
> Ein Urteil aufgrund dieser Beweise hätte keinen Bestand, selbst wenn es das 
> BVerfG zu lassen würde, der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte würde 
> es für null und nichtig erklären.
Ich kenne mich mit der Rechtslage zwar nicht wirklich aus, könnte mir 
aber vorstellen (v.a. in Anbetracht, dass hier gerade anscheinend ein 
totalitäres Regime aufgebaut wird), dass man da auch mit zweierlei Maß 
messen können würde, nach dem Motto: "Straftätern, und damit auch 
Verdächtige, kann man ja ruhig mit illegalen investigativen Methoden auf 
die Schliche kommen, schließlich achten DIESE die Gesetze ja auch 
nicht". Und wenn man so an Methoden denkt, wie sie die weniger offiziell 
arbeitenden Ermittlungsdienste (VS, BND, evtl. sogar MAD) allem Anschein 
nach zu benutzen scheinen, kann es dann auch einfach heißen: "Die 
Informationen sind auf geheimdienstliche Weise beschafft worden." - 
Schon gibts nix illegales mehr... Natürlich wird das dann nicht 
unbedingt bei Hinz und Kunz wegen kleineren Steuerhinterziehungsbeträgen 
oder illegalen Urheberrechtsverletzungen geschehen, sondern vielleicht 
eher bei Drogendealern die mit Mengen im Tonnenbereich handeln oder so, 
aber vorstellbar wäre es.
Ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach Etablierung des 
"EU-Rahmenvertrags" (ehem. Verfassung) noch allzu viel Gewicht hat, 
dürfte ebenfalls fraglich sein, nach allem was ich über diesen Text 
gelesen habe, stehen die Menschenrechte da nicht mehr an erster Stelle.


Naja, nur meine Meinung, vielleicht bin ich auch zu paranoid, wer weiß 
das schon (wobei ich nichtmal davon ausgehe, dass ich als unwichtiger 
und nicht krimineller strassenfeger-verkäufer davon betroffen wäre).


Viele Grüße,

Norm at n



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