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Olaf Radicke briefkasten at olaf-radicke.de
Fr Okt 24 09:55:54 CEST 2008


Am Friday 24 October 2008 09:17:58 schrieb Jörg Schmidt:
> Nach grober Dursicht denke ich das nicht, wenn ich im Artikel lese:
>
> "...  Ausgenommen sind lediglich "zeitlich begrenzte
> Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools ..."

Das ist wieder so ein wischie-waschie-scheiß. Gewollte Rechtsunsicherheit wie 
beim Harz-IV-Gesetz oder in Gesetzt gegossener Hirnschiß. Wenn 
Verkersmaschinen in der Qualität unserer Gesetzestexte gebaut würde, läge die 
Zahl der Toten im Flugverkehr über denen der Drogentoten (einschließlich 
Alkoholismus).

In jeder vernünftigen akademischen Arbeit, werden erst Begrifflichkeiten 
definiert, bevor sie benutzt werden. Diesen Gesetzt wird erst _strafbewehrt_ 
gesagt was zu tun sei und die Definiten für die Tätigkeit wird in die Zukunft 
verschoben. Das ist wie ein Mietvertrag mit Quadratmeterzahl, wo der Preis 
des qm nicht genannt wird.


Da fasst man sich wieder an den Kopf, wenn man nicht durch Harz-IV, Pferde hat 
schon kotzen sehen...

Gruß

Olaf


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