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Olaf Radicke
briefkasten at olaf-radicke.de
Fr Okt 24 09:55:54 CEST 2008
Am Friday 24 October 2008 09:17:58 schrieb Jörg Schmidt:
> Nach grober Dursicht denke ich das nicht, wenn ich im Artikel lese:
>
> "... Ausgenommen sind lediglich "zeitlich begrenzte
> Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools ..."
Das ist wieder so ein wischie-waschie-scheiß. Gewollte Rechtsunsicherheit wie
beim Harz-IV-Gesetz oder in Gesetzt gegossener Hirnschiß. Wenn
Verkersmaschinen in der Qualität unserer Gesetzestexte gebaut würde, läge die
Zahl der Toten im Flugverkehr über denen der Drogentoten (einschließlich
Alkoholismus).
In jeder vernünftigen akademischen Arbeit, werden erst Begrifflichkeiten
definiert, bevor sie benutzt werden. Diesen Gesetzt wird erst _strafbewehrt_
gesagt was zu tun sei und die Definiten für die Tätigkeit wird in die Zukunft
verschoben. Das ist wie ein Mietvertrag mit Quadratmeterzahl, wo der Preis
des qm nicht genannt wird.
Da fasst man sich wieder an den Kopf, wenn man nicht durch Harz-IV, Pferde hat
schon kotzen sehen...
Gruß
Olaf
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