[linux-l] Kopieren für die Deutsche Nationalbibliothek

Olaf Radicke briefkasten at olaf-radicke.de
Fr Okt 24 13:44:01 CEST 2008


Am Friday 24 October 2008 12:20:08 schrieb Ralph Angenendt:
> Es geht um die *technische Durchführung* des Gesetzes - du willst doch
> wohl nicht wirklich, dass der Gesetzgeber da selber entscheidet? 

Doch das will _ich_.

> Das 
> Gesetz sagt aus, dass alle ab 1913 in Deutschland veröffentlichten
> Medienwerke abgeliefert werden müssen. Da die DNB sich aber im Moment
> nicht in der Lage sieht *ab sofort* alle ablieferungspflichtigen
> Medienwerke entgegenzunehmen, entfällt die Ablieferungspflicht solange,
> bis diese Möglichkeit geschaffen wird.

Um es mal in einer Parabel aus zu drücken. Was hältst du von diesem Gesetz:

"Es ist verboten mit Betäubungsmittel zu handeln. Was unter "Betäubungsmittel" 
fällt, wird von den Dachverband der Drogendealer noch ausgehandelt und hängt 
davon ab, wie die Drogenkuriere beim Zoll durchkommen werden."

Also keine sorge, die Opium Ernte war sehr schlecht letztes Jahr. Es wird also 
nur weiche Drogen geben. Es ist ja auch niemand gezwungen Drogen zu kaufen. 
Genaus wenig, wie man gezwungen ist, seine geistigen Ergüsse im Internet zu 
veröffentlichen. Es stirbt ja keiner, wenn er keinen Blog hat...

Innovativ hätte ich es gefunden, wenn die DNB angeboten hätte in Anlehnung an 
die ISBN eine DB auf zu bauen, wo jeder Artikel der (freiwillig) bei der DNB 
eingereicht wird, eine ID bekommt, dann hätte ich nicht mehr das Problem von 
verwaisten Links auf Online-Dokumente. Bzw. ich hätte eine Chance das 
Dokument auf das verwiesen wurde doch noch wieder zu finden. Das währe dann 
ein echter "Permanent-Link". Allein aus diesen Vorzügen, währe die Motivation 
der Autoren wahrscheinlich schon groß genug, ihrer Werke freiwillig 
abzuliefern. 

MfG

Olaf


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