[linux-l] Kopieren für die Deutsche Nationalbibliothek

Peter Ross Peter.Ross at bogen.in-berlin.de
Fr Okt 24 14:28:17 CEST 2008


On Fri, 24 Oct 2008, Ralph Angenendt wrote:

> Peter Ross wrote:
> > Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche 
> > Nationalbibliothek: ""Alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in 
> > öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden."
> 
> Eventuell mal auf den Seiten der Nationalbibliothek nachlesen, was die
> wirklich haben wollen?

Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22.Juni 2006:
---------
Artikel 3

(1) Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in 
körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
..
(3) Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in 
öffentlichen Netzen.
---------

Ein öffentlich zugängliches Mailinglistenarchiv entspricht dieser 
Definition. Wie jede private Webseite.

Wenn auch die DNB derzeit technische Probleme sieht und daher das noch 
nicht vollständig umsetzt, sehe ich aber nicht eine grundsätzliche, 
permanente Einschränkung des Gesetzes.

Das mit dem Ausdruck war Satire meinerseits.

Es grüßt
Peter


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