[linux-l] Gut funktionierender WLAN-USB-Stick unter Linux?

Frank Reker frank at reker.net
Mo Aug 10 19:22:41 CEST 2015


Hallo Volker,

Am Mon 10. Aug 2015 17:10 +0200 schrieb Volker Diels-Grabsch:

>Norman Steinbach schrieb:
>> Alle Infos (inkl. Link zum HMM) dazu findest Du hier:
>> >http://thinkwiki.de/L450
>Danke für den Tipp!  Ich wusste gar nicht, dass man die austauschen kann.

wlan-karten sind i.d.r. mini-pci-karten und damit austauschbar.
aber achtung! lenovo (sowie einige andere hersteller) verbauen
(aus rechtlich umstrittenen gruenden) whitelists in ihre geraete
ein. verbaust du dort eine karte, die nicht in der whitelist des
bios/efi auftaucht, bootet dein system nicht mehr. (man kann diese
sperren in den meisten faellen umgehen, aber out-of-the-box laeufts
dann nicht mehr).
also schau vorher genau hin, ob die karte auch von lenovo fuer dein
geraet zugelassen ist!!

ausserdem habe ich die erfahrung mit verschiedenen thinkpads (nicht
allen) gemacht, dass die antennen miserabel verbaut sind (starke
stoereinwirkung), so dass die geraete dann auch mit anderen wlan-karten
nur maessig laufen. ich hab auch so ein geraet zu hause (edge e135) was
ich schon mit mehreren wlan-karten getestet habe.
steht der ap im selben raum - kein problem, ansonsten stoepsel ich ne
externe usb-wlan-karte dran.
auch hierbei habe ich mehrere getestet. mittlerweile setze ich eine
von tplink (tl-wn722n 150mbps) ein. kann leider kein 5ghz band, ansonsten
aber spitze. klein ist allerdings was anderes. das teil ist etwa 8cm
lang (plus stecker) und hat ne eigene (externe) antenne. mit den kleinen
karten habe ich die erfahrung gemacht, dass sie nur eine geringe
reichweite besitzen, und dann kann ich auch die interne karte verwenden.



>> Natürlich verlierst Du damit Deine Garantie (oder Du lässt den Umbau von
>> einem zertifizierten Lenovo Techniker machen),

meinst du jetzt garantie oder gewaehrleistung (alias maengelhaftung).
ersteres ist eine freiwillige leistung des herstellers und kann
an diverse bedingungen geknuepft sein.
zweiteres ist die gesetzliche 2 jaehrige maengelhaftung des haendlers
(nicht hersteller!). letztere erlischt nicht beim einbau einer
anderen wlan-karte (hierzu gibt es zahlreiche gerichtsurteile!).
allerdings kann es in einigen faellen zu einer beweislastumkehr
kommen. normalerweise muss in den ersten 6 monaten der haendler
dir nachweisen, dass der fehler nicht bereits beim kauf bestand.
erst danach liegt die beweislast beim kaeufer. beim verbau von
neuer hardware kann in bestimmten faellen diese beweislastumkehr
bereits vorher erlischen. so dass du als kaeufer den defekt (bzw.
dessen ursache) nachweisen musst. entscheidend ist immer ob der
defekt (zumindest im keim) bereits beim "gefahrenuebergang" (also
kauf) bestand oder erst spaeter auftrat.



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