[linux-l] Gut funktionierender WLAN-USB-Stick unter Linux?

Norman Steinbach norm at nsteinbach.de
Mo Aug 10 19:49:53 CEST 2015


On 10.08.2015 19:22, Frank Reker wrote:
>>> Natürlich verlierst Du damit Deine Garantie (oder Du lässt den Umbau von
>>> einem zertifizierten Lenovo Techniker machen),
> meinst du jetzt garantie oder gewaehrleistung (alias maengelhaftung).
> ersteres ist eine freiwillige leistung des herstellers und kann
> an diverse bedingungen geknuepft sein.
> zweiteres ist die gesetzliche 2 jaehrige maengelhaftung des haendlers
> (nicht hersteller!). letztere erlischt nicht beim einbau einer
> anderen wlan-karte (hierzu gibt es zahlreiche gerichtsurteile!).
> allerdings kann es in einigen faellen zu einer beweislastumkehr
> kommen. normalerweise muss in den ersten 6 monaten der haendler
> dir nachweisen, dass der fehler nicht bereits beim kauf bestand.
> erst danach liegt die beweislast beim kaeufer. beim verbau von
> neuer hardware kann in bestimmten faellen diese beweislastumkehr
> bereits vorher erlischen. so dass du als kaeufer den defekt (bzw.
> dessen ursache) nachweisen musst. entscheidend ist immer ob der
> defekt (zumindest im keim) bereits beim "gefahrenuebergang" (also
> kauf) bestand oder erst spaeter auftrat.

Ich meinte eigentlich die Garantie, die der Hersteller freiwillig und 
unabhängig vom Händler gibt. Aber es stimmt wohl: Wenn man das Gerät 
nicht bei einem auch vom Hersteller als Servicetechniker zertifizierten 
Händler gekauft hat, wird man immer eines von beidem verlieren: Lässt 
man den Händler den Austausch durchführen, sagt der Hersteller, die 
Karte wurde nicht von einem "unserer" Techniker gewechselt (bzw. das 
Gerät geöffnet), also ist die Garantie weg, und wenn man es von einem 
Lenovo-zertifizierten Techniker machen lässt, ist die Garantie noch da, 
aber bei der Gewährleistung gibt es möglicherweise die Beweislastumkehr 
schon früher.


Viele Grüße,

Norman



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