[linux-l] Gut funktionierender WLAN-USB-Stick unter Linux?

Frank Reker frank at reker.net
Mo Aug 10 20:54:47 CEST 2015


Am Mon 10. Aug 2015 20:36 +0200 schrieb Frank Reker:
>die Beweislastumkehr erlischt nur, wenn ein moeglicher zusammenhang
[...]

ach ja. und selbst wenn der einbau der wlan-karte durch den service
techniker einen defekt verursacht hat. dann haftet der service-technicker
im rahmen der maengelhaftung! aber achtung! hierbei handelt es sich u.u.
nicht mehr um einen verbrauchsgutkauf, so dass entsprechende verbraucher-
schutzgesetze nicht mehr gelten!!
d.h. z.b. dass eine maengelhaftung vertraglich ausgeschlossen werden kann.
(darauf muss dich der service-techniker aber explizit hinweisen, sonst
ist es nichtig). auch besteht keine beweislastumkehr. also im zweifelsfall
liegt die beweislast bei dir, nicht dem service-techniker.



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